Auswirkungen von COVID-19 auf Ihre Versicherung

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Drei Holzwürfel mit den Buchstaben F, A und Q

 

Allgemeine Fragen:

Besteht derzeit die Möglichkeit, Versicherungen abzuschließen?

Ja, Sie können auch weiterhin eine Versicherung bei uns abschließen. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail rund um Ihren passenden Versicherungsschutz. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr gewünschtes Produkt online abzuschließen

 

Ich befinde mich durch Corona in einer finanziellen Notlage. Kann ich eine Prämienpause einlegen?

Ob eine Prämienpause oder vorübergehende Prämienfreistellung möglich und steuerlich sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Betreuer oder die Kundenhotline unter 0800 22 44 22.

 

Berufsunfähigkeit:

Ich befinde mich in Quarantäne und kann deswegen nicht arbeiten. Greift hier der Schutz meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich greift Ihr Versicherungsschutz auch im Falle einer Pandemie. Allerdings besteht eine Berufsunfähigkeit erst, wenn Sie infolge einer Krankheit sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen sind oder sein werden, zu arbeiten.

 

Bestattungsvorsorge:

Wirkt sich ein Todesfall durch den Coronavirus auf die Bestattungsvorsorge aus?

Nein, diese Todesursache wirkt sich nicht auf die Bestattungsvorsorge aus. Die Hinterbliebenen erhalten nach wie vor den festgelegten Geldbetrag. Stirbt der Versicherungsnehmer im Ausland, werden die Überführungskosten auch weiterhin bis zu der in der Polizze festgelegten Versicherungssumme übernommen.

 

Ablebensversicherung:

Hat eine Ansteckung mit dem Coronavirus Auswirkungen auf meine Ablebensversicherung?

Eine Erkrankung am Coronavirus hat keine Auswirkungen auf Ihre Ablebensversicherung.

 

Reiseversicherung:

Sie haben Fragen rund um Ihre Reiseversicherung? Besuchen Sie hierfür bitte die Website der Europäischen Reiseversicherung

 

Gewerbeversicherung:

Deckt die Gewerbeversicherung die Betriebsunterbrechung aufgrund des Coronavirus ab? 

Nein, die Gewerbeversicherung deckt nur Betriebsunterbrechungen durch Sachschäden ab.