Die erste eigene Wohnung

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Studentin sitzt mit Laptop in ihrer Wohnung

Für viele Jugendliche beginnt im Herbst das Studentenleben – und in den meisten Fällen auch das Leben in der ersten eigenen Wohnung. Bevor man die Zeit in den eigenen vier Wände genießen kann, sollten aber einige Punkte beachtet und überlegt werden. Wir haben hier ein paar wichtige Aspekte erläutert…für einen guten Start in die Studienzeit!

Wohnstil: Alleine oder doch WG?

Man sollte sich das Zusammenleben mit anderen, oft fremden Personen gut überlegen. Kompromissbereitschaft ist hier das Um und Auf! Die Vorteile einer WG sind die finanziellen Pluspunkte und das unterhaltsame Zusammenleben. Klare Regeln vereinfachen das WG-Leben ganz erheblich. Dies gilt für den Haushalt wie Einkaufen und Putzen, aber auch für die Finanzen. Um einen klaren Überblick zu bewahren, sollte zu Beginn der WG eine schriftliche Übereinkunft getroffen werden, wie die Kosten (Miete, Strom, Wasser, Gas, Versicherung, Internet, Lebensmittel etc.) abgerechnet werden.  

Was muss man beim Mietvertrag beachten?

Nachdem eine passende Wohnung gefunden wurde, sind nun einige Details beim Mietvertrag zu beachten. Im Allgemeinen ist es möglich, eine Wohnung ab dem 18. Geburtstag zu mieten – dennoch verlangen viele Vermieter einen Bürgen bei Personen ohne regelmäßiges Einkommen.

Den Mietvertrag sollte man sich in aller Ruhe durchlesen und sofort nachfragen, wenn etwas unklar ist. Mieter-Beratungsstellen oder Juristen aus dem Bekanntenkreis stellen hier eine wertvolle Unterstützung dar. Die wichtigsten Bestandteile eines Mietvertrags sind u.a. die korrekte Beschreibung des Mietobjekts und der Ausstattung, Mietbeginn, Höhe der monatlichen Miete und Betriebskosten sowie die Festlegung der Kaution.

Wichtig: Beachten Sie, ob der Vertrag Hauptmiete oder Untermiete zum Gegenstand hat. Dieser Unterschied hat große Auswirkungen auf die rechtliche Basis des jeweiligen Vertrags, z. B. im Punkt „Kündigungsschutz“.

Haushaltsversicherung abschließen!

Eine Haushaltsversicherung schützt vor Schäden an Einrichtung und Gegenständen in der Wohnung.

Bei einer WG schließen am besten alle WG-Mitglieder einen gemeinsamen Versicherungsvertrag ab, somit sind alle Bewohner Vertragspartner und es herrscht in Schadensfällen schnell Klarheit.

Wohnen Sie beispielsweise in einem Studentenheim, so kann es sein, dass hier die elterliche Haushaltsversicherung greift. Bei ERGO fürs Wohnen sind in der Variante Basis und Plus der Wohnungsinhalt der mitversicherten Kinder (bis zum 27. Geburtstag) bis zu 10.000 Euro mitversichert – wenn sie vorübergehend nicht am versicherten Wohnsitz der Eltern wohnen. Der Schutz gilt auch innerhalb Europas, beispielsweise bei einem Auslandssemester mit Wohnort im Studentenwohnheim. Bei ERGO kann die Haushaltsversicherung übrigens direkt online berechnet und abgeschlossen werden.

Wir wünschen eine schöne Zeit in den ersten eigenen vier Wänden!