
Rauchmelder retten Leben
Verbrennungen bei Bränden sind nicht die Haupttodesursache. 95 % sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.
Mehr erfahrenGehören Sie zu den Glücklichen, die einen Balkon ihr Eigen nennen dürfen? Dann nutzen Sie ihn wahrscheinlich in den wärmeren Monaten besonders gut. Ein wenig Sonnenbaden, die Feierabendsonne genießen oder dem Grillvergnügen nachgehen. Da bleibt nur die Frage: Dürfen Sie überhaupt am Balkon grillen? Welche rechtlichen Regelungen gibt es?
Für Mietwohnungen gibt es oft Einschränkungen bzgl. dem Grillen am Balkon. Diese finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung. Darin können Grillzeiten als auch Grillorte vorgeschrieben sein. Gibt es keine schriftlichen Einschränkungen, gilt folgendes: Grundsätzlich ist Grillen erlaubt, solange Sie ordnungsgemäß vorgehen und es ortsüblich ist. Wichtig ist, dass Sie die Rauchbelästigung in Grenzen halten. So können Sie vermeiden, dass sich der Nachbar oder die Nachbarin beschwert. Es macht auch einen Unterschied, ob Sie auf einer Dachterrasse oder auf einem winzigen Balkon im 2. Stock eines hohen Wohngebäudes grillen.
Bei Eigentumswohnungen gilt generell, dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer die Hausordnung festlegt. Daher haben Sie diesbzgl. Mitspracherecht. Zusätzlich müssen Sie natürlich die Zumutbarkeit und Ortsüblichkeit beachten. Sollten Sie sich zu rücksichtslos benehmen, können sich die anderen Eigentümer wehren. Eine Mehrheit der Wohnungseigentümer kann sich zusammenschließen und Klage auf Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft gegen Sie einbringen.
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