AuftragnehmerRechtsschutz
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Auftragnehmer-Rechtsschutz

Schützt Sie als Auftragnehmer, wenn es zu Streitigkeiten über eigene Lieferungen und Leistungen kommt.

Persönliche Beratung

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Unsere Leistungen

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

Für Streitigkeiten über eigene Lieferungen und Leistungen (z. B. Bekämpfung von Mängelrügen).

Inkasso-Rechtsschutz

und Inkassoberatungen für eine unlimitierte Anzahl von Fällen.

Beispiele für den Auftragnehmer-Rechtsschutz 

  • Ihr Vertragspartner behauptet, dass Ihre erbrachten Leistungen mangelhaft sind und weigert sich zu bezahlen?
  • Der Auftragnehmer-Rechtsschutz schützt Sie bei Streitigkeiten über eigene Leistungen und Lieferungen

Wo ist der Auftragnehmer-Rechtsschutz inkludiert?

Sie erhalten viele Aufträge von verschiedenen Kunden? Stellen Sie sich Ihren Firmenrechtsschutz so zusammen, wie Ihr Unternehmen ihn braucht. Der Auftragnehmer-Rechtsschutz ist optional zum Profi-Rechtsschutz wählbar. 

Ein Fall aus der Praxis

Die Bäckerei von Alexandra C. liefert regelmäßig Brot und Gebäck an das Verteilerzentrum einer großen Einzelhandelskette. Die für den Einkauf zuständige Abteilung behauptet nun plötzlich, dass die Lieferungen im letzten Quartal nur teilweise erfolgt sind. Angeblich wurde die vereinbarte Menge an Brot nicht zugestellt, jedoch komplett verrechnet. Frau C. hat die spezifizierte Menge allerdings immer lückenlos abgeliefert.

Da die Einzelhandelskette nicht einlenkt, wendet sich Frau C. an die D.A.S. Juristen. Einer der erfahrenen Juristen setzt im Zuge der
D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben an die Gegenseite auf. Darin wird erläutert, dass die Lieferungen immer vollständig erbracht wurden und der Rechnungsbetrag zu begleichen ist. Andernfalls würde einer der Partneranwälte mit dem Fall beauftragt werden.

Das Schreiben zeigt schon nach kurzer Zeit Wirkung und die Handelskette lenkt ein. Der offene Rechnungsbetrag wird an Frau C. überwiesen.

Für den Kunden war diese RechtsService-Leistung vollkommen kostenlos.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie einen individuellen Rechtsschutz-Beratungstermin.

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Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.