Einmalerlag
Einmal investieren,
gut vorgesorgt.
Flexibel
einmalige, monatliche, jährliche Auszahlung
Einmalige Investition
gut vorgesorgt
Sofort oder später
individueller Auszahlungsbeginn
Alle Details zum EinmalerlagAlle Details zum Einmalerlag
Sie verfügen über einen größeren Geldbetrag, den Sie veranlagen möchten. Sie wollen die Steuervorteile eines Versicherungsproduktes nutzen. Dann sind Versicherungen mit Einmalerlag die richtige Lösung. Einmalerlag ist aber nicht gleich Einmalerlag.
Die richtige Entscheidung hängt von Ihren Zielen ab:
Erlebens-versicherung | Renten-versicherung | Kombination aus Erlebens- und Renten-versicherung | Ablebens-versicherung | |
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Welches Ziel haben Sie? | Sichere Veranlagung mit Garantiezins | Einkommen mit laufender Zusatzpension erhöhen | Veranlagung und laufendes Zusatzeinkommen | Absicherung von Angehörigen |
empfohlene Prämienhöhe | ab 3.500 Euro, ein Betrag von ca. 5.000 Euro wird empfohlen | abhängig von der Mindestrente | ab 10.000 Euro | abhängig von Kreditsumme |
monatliche oder jährliche Zusatzpension | am Ende der Laufzeit möglich | ab dem nächsten Monat oder erst später | während der Laufzeit | nein |
Zusatzpension | lebenslang oder zeitlich begrenzt | lebenslang oder zeitlich begrenzt | zeitlich begrenzt | nein |
einmalige Auszahlung | möglich | nur bei Versicherungen mit später beginnender Pensionszahlung möglich | ja | ja |
Steuervorteile | einkommensteuerfrei bei einmaliger Auszahlung | einmalige Auszahlung einkommensteuerfrei, Renten bis zum Erreichen des Kapitalwertes (= Guthaben bei Pensionszahlungs-beginn) einkommensteuerfrei | einmalige Auszahlung einkommensteuerfrei, Renten bis zum Erreichen des Kapitalwertes (= Guthaben bei Pensionszahlungs-beginn) einkommensteuerfrei | erbschaftssteuerfrei |
Werbung:
Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.
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