Gebühren für Mehraufwendungen

Für die Sparten Lebens- und Krankenversicherung

Inhaltsbereich


Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen verrechnen wir derzeit folgende Gebühren:

Gebührenart Lebensversicherung Krankenversicherung Kfz-Versicherung Sachversicherung
Nachträgliche Vormerkung oder Löschung einer Vinkulierung, Verpfändung oder Abtretung 5,00 Euro - - -
Änderung des Versicherungsnehmers 10,00 Euro 10,00 Euro - -
Ausstellung einer Duplikats- oder Letztstandspolizze 10,00 Euro 10,00 Euro - -
nachträgliche Ausstellung einer Finanzamtsbestätigung 5,00 Euro - - -
außertourliche Ausstellung einer Wertnachricht 5,00 Euro - - -
Erstellung einer Modellrechnung 5,00 Euro - - -
Mahngebühr für erste Mahnung bei Prämienzahlungsverzug 6,00 Euro 6,00 Euro 3,63 Euro 3,63 Euro
Mahngebühr für zweite Mahnung bei Prämienzahlungsverzug 10,00 Euro 10,00 Euro 15,99 Euro 11,63 Euro
Einholung von Unbedenklichkeitserklärungen des zuständigen Finanzamtes im Falle der Auszahlung von Versicherungsleistungen an Bezugsberechtigte im Ausland 10,00 Euro - - -
Ausforschung der Anspruchsberechtigten von Versicherungsleistungen 30,00 Euro - - -
Übertragung von Fondsanteilen anstelle von Geldleistungen 1 % des Fondsvermögens - - -
Fondsswitch mit sofortiger Wirkung bei ERGO fürs Sparen 0,00 Euro - - -
Fondsswitch mit sofortiger Wirkung bei ERGO fürs Investment 0,00 Euro - - -
Fondsswitch mit sofortiger Wirkung bei KindersparER GO! 0,00 Euro - - -
Fondsswitch mit sofortiger Wirkung bei anderen Produkten 20,00 Euro - - -
Fondsswitch zum Ultimo gebührenfrei - - -

Kosten für die Abgabe einer Drittschuldnererklärung stellen wir gemäß § 302 Abs. 1 EO in der jeweils geltenden Fassung in Rechnung.

Zur Abgeltung anderer durch Sie veranlasster Mehraufwendungen werden wir im Einzelfall Gebühren gemäß § 41b VersVG mit Ihnen vereinbaren (z.B. für aufwändige Vertragsauskünfte).

Kosten, die uns von Dritten im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und uns bestehenden Versicherungsvertragsverhältnis in Rechnung gestellt werden, verrechnen wir Ihnen ohne Aufschlag weiter. Beispielsweise sind das Bankspesen bei Rückweisung eines Prämieneinzugs, Beglaubigungs- bzw. Übersetzungskosten von ausländischen Dokumenten, Auszahlungsgebühren bei Adressanweisung, Gerichtskosten für die Hinterlegung einer Versicherungsleistung oder von Fondsgesellschaften/Depotbanken aufgrund geänderter Bestimmungen verrechnete Gebühren für den Kauf/Verkauf Ihrer Fondsanteile (welche die Deckungsrückstellung Ihres Vertrags mindern).