GMSG/CRS und FATCA

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

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GMSG und CRS

Mit 1.1.2016 ist das GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) in Österreich in Kraft getreten. Diese neue gesetzliche Regelung basiert auf dem internationalen Common Reporting Standard (kurz: CRS) der OECD. Das GMSG soll Steuerhinterziehung verhindern. Es verpflichtet die österreichischen Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen, Kunden, die in Österreich nicht steuerpflichtig sind, zu identifizieren. ERGO ist daher verpflichtet, den steuerlichen Wohnsitz ihrer Kunden zu ermitteln.

Ab dem Jahr 2017 muss ERGO jährlich die in § 3 GMSG genannten Informationen über ihre Kunden und andere meldepflichtige Personen an die österreichische Finanzbehörde übermitteln. Diese leitet die Informationen an die zuständige Behörde im Ausland weiter. Betroffen sind Versicherungsnehmer, Privatgläubiger und Anspruchsberechtigte von Versicherungsleistungen sowie beherrschende Personen von passiven Rechtsträgern, die nicht ausschließlich in Österreich steuerlich ansässig sind.

Zu diesen meldepflichtigen Informationen zählen unter anderem:

  • die ausländische Steuernummer der meldepflichtigen Personen
  • die Barwerte bzw. Rückkaufswerte der Versicherungsverträge

Von der Meldung sind alle Kunden mit Ansprüchen aus kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen und Wohnsitz im Ausland betroffen. 

Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, falls Sie die Frage nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit nicht eindeutig beantworten können. Er kann mit Ihnen zusammen klären, wo Sie steuerlich ansässig sind. Bei Steuerangelegenheiten dürfen wir keine Hilfe leisten.

ERGO versendet ab Ende 2016 Briefe an die betroffenen Kunden, um die benötigten Informationen melden zu können. Diesen sind die benötigten Formulare zur Selbstauskunft beigelegt.
Sie benötigen die Formulare zur Selbstauskunft erneut?

Weitergehende Informationen zum GMSG in Österreich

FATCA

Der Foreign Account Tax Compliance Act(FATCA) wurde am 18. März 2010 vom US-Kongress erlassen. Zielsetzung ist, die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen von US-Personen mit Konten im Ausland zu gewährleisten. Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA wurde am 29. April 2014 im Ministerrat beschlossen und am selben Tag in Wien unterzeichnet. Dieses Abkommen berechtigt und verpflichtet österreichische Banken und Versicherungsunternehmen zusammengefasste Informationen (Sammeldaten) über die Konten von US-amerikanischen  "recalcitrant account holders" an die amerikanische Steuerbehörde (IRS) weiterzuleiten. Recalcitrant account holders sind Kundinnen und Kunden, die der Offenlegung ihrer Konten gegenüber der amerikanischen Steuerverwaltung nicht zustimmen.

Weitergehende Informationen zu FATCA

Die maßgeblichen Bestimmungen und weitere Informationen zu FATCA erhalten Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen sowie bei der US-amerikanischen Steuerbehörde:

Webseite des Bundesministeriums für Finanzen
Internetseite der US-amerikanische Steuerbehörde IRS