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Haftungsfrage nach Sportverletzung

Ihre im Vertrag mitversicherte Tochter verletzt sich beim Volleyballspiel schwer, als sich die Netzstange aus der Verankerung löst und auf sie kracht. Der Erhalter der Sporthalle verweigert jegliche Schmerzensgeldzahlung, obwohl er von der defekten Verankerung gewusst hat (Streitwert 10.000 €).

665,47 €
998,21 €
665,47 €

Summe ohne Berufung
5.710,76 €
0,00 €

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Alle Angaben sind inkl. 20% Umsatzssteuer, Stand 2024

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