Junge Frau steht vor ihrem Auto, Berge im Hintergrund
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D.A.S. TOP Kfz-Rechtsschutz

Ihre Rechtsschutzlösung für den Verkehr – ab 8,99 Euro pro Monat!

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Inhaltsbereich

Auf einen Blick

Sicherheit bei Schmerzensgeldansprüchen

Sollten Ansprüche aus Körperschäden vom Unfallgegner nicht bezahlbar sein, werden diese durch die D.A.S. Kfz-Rechtsschutzversicherung ersetzt

Rechtliche Hilfe bei Fahrzeugschäden

Sollte der Schadenverursacher sich zur Zahlung weigern, hilft der D.A.S. Rechtsschutz

Schutz bei Unfall als Lenker mit fremden Fahrzeug

Auch als Lenker eines fremden Fahrzeugs (Leihwagen, Mietauto etc.) beziehen Sie den vollen Schutz der D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Wie helfen wir Ihnen im Falle eines rechtlichen Konfliktes?

Der Straßenverkehr birgt großes Potenzial für Rechtsprobleme. Hier ein paar Beispiele wie wir Ihnen helfen können:

Die D.A.S. Rechtsberatung ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Dort beantworten unsere Top-Juristen allgemeine Rechtsfragen und helfen bei der Lösung von Problemen, noch bevor diese entstehen. 

Manche Angelegenheiten lassen sich auch außergerichtlich lösen. Genau in solchen Fällen kommt die D.A.S. Direkthilfe® zum Einsatz.

Die Experten unseres Rechtsschutzteams setzen sich auch gegen andere Versicherer und übermächtige Gegner ein.

Rund 600 spezialisierte D.A.S. Partneranwälte vertreten D.A.S. Rechtsschutz-Kunden vor Gericht und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, selbst einen Anwalt zu wählen. 

Ein Fall aus dem echten Leben

Ludmilla S. wohnt in Wien, hat aber Verwandte in der Slowakei. Bei einem Kurzurlaub bei ihrer Mutter streikt ihr Auto plötzlich. Sie muss es in der Slowakei in eine Werkstatt stellen und borgt sich das Auto ihrer Eltern aus, um zurück nach Wien zu fahren. Nach einer Woche ist ihr eigenes Auto repariert und sie kann den ausgeborgten Wagen in die Slowakei zurückbringen. 

Einige Zeit später wird ihr ein Schreiben der Strafbehörde zugestellt. Sie soll 450 Euro Strafe bezahlen, da sie das Auto mit ausländischem Kennzeichen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist auf ihren Hauptwohnsitz in Wien umgemeldet hat. Frau S. fällt aus allen Wolken. Welche Frist? Wieso Ummeldung? Sie hat sich das Auto doch nur geliehen!

Eine erfahrene D.A.S. Juristin empfiehlt ihr einen versierten Partneranwalt, der sie bei der Abwehr der Strafe unterstützt. Denn die Strafe ist nicht gerechtfertigt und wurde zu Unrecht verhängt. Der Partneranwalt verteidigt Frau S. in dem Verwaltungsstrafverfahren und Frau S. bekommt Recht. Sie muss die Strafe nicht bezahlen.

Um die Verfahrens- und Anwaltskosten in Höhe von 3.000 Euro kümmert sich die ERGO.
 

Leistungen im Detail

Folgende Bausteine sind in der VerkehrsWelt inkludiert:

Fahrzeug-Rechtsschutz

Ihr Auto wurde in der Waschanlage beschädigt und der Betreiber will den Schaden nicht bezahlen?

Durch den Fahrzeug-Rechtsschutz erhalten Sie Schutz als Halter, Eigentümer und Zulassungsbesitzer für alle Ihre privat genutzten Fahrzeuge.

Auch bei Gewährleistungs- und Garantiestreitigkeiten und Streitigkeiten mit anderen Versicherungen rund um Ihre Fahrzeuge sind Sie geschützt.

Lenkerrechtsschutz

Sie werden mit dem Fahrzeug Ihrer Schwester unschuldig in einen Unfall verwickelt und dabei verletzt?

Der Lenkerrechtsschutz schützt Sie beim Lenken eines fremden Fahrzeugs, für die Durchsetzung von eigenen Schadenersatz-Ansprüchen, und die Verteidigung in Strafverfahren.

Dieser Schutz gilt rund um das fremde Fahrzeug, etwa bei Problemen mit Verträgen von Mietfahrzeugen.

Weitere Versicherungsunterlagen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherungen.at 
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

So erreichen Sie uns

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Panoramablick auf Wien vom Kahlenberg

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.