AMA verlangt Fördergeld zurück! Was nun?

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Fördergeld

Marianne H. ist selbstständige Landwirtin und betreibt eine Milchwirtschaft. Von der Agrarmarkt Austria (AMA) hat sie eine Förderung im Rahmen eines Umweltprogramms erhalten. Um das Geld zu bekommen, musste sie einen Antrag stellen.
Zwei Monate nach dem Frau H. das Fördergeld ausbezahlt bekommen hat, erhält sie ein Schreiben der AMA. In diesem steht, dass bei einer Überprüfung festgestellt wurde, dass zu viel Fördergeld bezahlt wurde und Frau H. einen Teil zurücküberweisen muss.

Spezialisierte D.A.S. Partneranwälte helfen österreichweit

Die Landwirtin fällt aus allen Wolken. Immerhin hat sie das Geld fix eingeplant. Sie versteht die Welt nicht mehr. Frau H. wendet sich sofort an die Juristen des D.A.S. RechtsService. Diese empfehlen der D.A.S. Kundin eine erfahrene Partneranwältin in der Nähe ihres Bauernhofs.
Die Anwältin legt gegen die ungerechtfertigte Rückforderung Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Schon bald darauf gibt es gute Neuigkeiten: Der Beschwerde wurde stattgegeben und Frau H. kann den gesamten Förderbetrag behalten. Die Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt die D.A.S. für sie.

Förder-Rechtsschutz im Landwirtschafts-Rechtsschutz inkludiert

Marianne H. ist umfassend durch den D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz abgesichert. In ihrer Absicherung ist auch der Förder-Rechtsschutz enthalten. Dieser schützt vor Rückforderungen von Fördergeldern der Agrarmarkt Austria und deckt die Kosten für Beschwerden gegen die Entscheidung der AMA, den Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht, für eine mündliche Verhandlung und – wenn nötig – auch für Beschwerden vor dem Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.