Bekannter gibt Laptop nicht zurück! Was nun?

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Frau mit Handy

Ohne zu fragen, hat sich der Arbeitskollege von Veronika P. ihren privaten Laptop aus ihrem Büroschrank genommen, um damit einen zweiwöchigen Online-Kurs zu absolvieren. Frau P. sucht das Gerät schon überall und findet nur durch Zufall heraus, dass ihr Laptop bei ihrem Kollegen ist. Obwohl der Online-Kurs längst abgeschlossen wurde, weigert sich der Kollege noch immer, das Gerät zurück zu geben. Er findet immer neue Ausreden und Gründe, warum er den Computer noch braucht. 

D.A.S. setzt Eigentumsansprüche durch

Genervt wendet sich Frau P. an die D.A.S. eigenen Juristen. Diese beraten die Kundin zu ihrer Situation und schlagen vor, zu versuchen, die Sache außergerichtlich zu lösen. Die D.A.S. Kundin würde gerne auf den Weg zum Anwalt und Gericht verzichten und willigt ein. Im Zuge der D.A.S. Direkthilfe®setzen die Juristen ein Schreiben an den Bekannten auf und fordern ihn dazu auf, den Laptop zurückzugeben. Darin stellen sie auch klar, dass andernfalls ein Anwalt mit dem Fall beauftragt wird. Sichtlich hat die D.A.S. Direkthilfe® gewirkt. Denn bereits zwei Wochen später wird Frau P. der Laptop per Post zugestellt. Die D.A.S. Kundin ist sehr froh, ihr Eigentum wieder zu haben.

Herausgabe-Rechtsschutz für den Privatbereich

Zum Glück ist Frau P. durch den D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat versichert. In ihrer umfassenden Basisabsicherung ist auch der Herausgabe-Rechtsschutz enthalten. Mit diesem können Eigentumsansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden. Auch für die Herausgabe von Motorfahrzeugen und Zubehör ist Frau P. versichert, weil sie zusätzlich den Fahrzeug-Rechtsschutz gewählt hat.