Kosten für Pflegeheim explodieren! Was nun?

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Familienwelt

Marianne N.s Mutter leidet an Demenz und muss rund um die Uhr betreut werden. Ein Arzt attestiert ihr Pflegestufe 4. Frau N. kann die Pflege nicht selbst übernehmen und organisiert für ihre Mutter daher einen Platz in einem Pflegeheim.
Da das Heim neben der normalen Betreuung auch besondere Therapieleistungen bietet, ist es um einiges teurer als andere Heime. Frau N. ist bereit, die zusätzlichen Kosten selbst zu übernehmen. Im Heimvertrag sind die Kosten und die damit abgedeckten Leistungen genau aufgeschlüsselt. Die Heimleitung versichert außerdem, dass es sich um einen Fixpreis handelt und es zu keinen Mehrkosten kommen wird.
Nach vier Monaten dann der Schock: Das Heim verlangt plötzlich das Doppelte des vereinbarten Betrags. Als Begründung wird genannt, dass die Preise für die Therapeuten stark gestiegen sind.
 
D.A.S. Direkthilfe® als außergerichtliche Lösung
Unter diesen Umständen kann sich Frau N. das Pflegeheim nicht mehr leisten. Sie wendet sich an eine der D.A.S. Juristinnen des D.A.S. RechtsService. Diese verfasst im Rahmen der
D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben, in dem die Heimleitung zur Einhaltung des Heimvertrags aufgefordert wird. Das Schreiben zeigt Wirkung und die Heimleitung zieht die unbegründete Geldforderung zurück.
 
FamilienWelt inkludiert Pflege-Rechtsschutz
In ihrem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium hat Frau N. neben der ArbeitsWelt, WohnWelt und VerkehrsWelt auch ihre FamilienWelt abgesichert. Diese inkludiert unter anderem den Pflege-Rechtsschutz.
Als D.A.S. Kundin profitiert sie außerdem von der D.A.S. Direkthilfe®. Mit dieser unbürokratischen und außergerichtlichen Konfliktlösungsmethode können Zeit, Nerven und Geld gespart werden.