Verhandlung, Verurteilung & Co

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Der Staatsanwalt

Was viele nicht wissen: auch ein Staatsanwalt darf nicht einseitig an eine Sache herangehen. Vielmehr verpflichtet ihn die Strafprozessordnung ausdrücklich, "die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit gleicher Sorgfalt zu berücksichtigen."

 

Strafverhandlung

Wenn jemand von der Staatsanwaltschaft wegen eines strafbaren Verhaltens angeklagt wird, so ist vom Gericht grundsätzlich eine sogenannte "Hauptverhandlung" anzuordnen. Je nach Schwere des Falles entweder beim Bezirksgericht oder aber beim Landesgericht.

Seit 01.01.2015 gilt: In bestimmten „leichteren“ Fällen kann auch ohne Hauptverhandlung eine Strafe durch eine schriftliche Strafverfügung verhängt werden (sog. Mandatsverfahren).

 

Diversion

Bei geringfügigen Delikten z. B. fahrlässige Körperverletzung kann der Staatsanwalt ein Diversionsangebot erstatten. Das Diversionsangebot bezieht sich z. B. auf die Zahlung einer Geldbuße, die Erbringung gemeinnütziger Leistungen, die Durchführung eines außergerichtlichen Tatausgleiches. Durch Erfüllung des Diversionsangebotes wird die Einleitung eines Strafverfahrens vermieden bzw. ein anhängiges Strafverfahren beendet.

 

Bedingte Verurteilung

Vor allem bei unbescholtenen Rechtsbrechern geht das Gericht oft nur mit einer bedingten Verurteilung vor. Aber auch diese kann Folgen haben: vor allem, wenn man innerhalb der Probezeit rückfällig wird. Dann ist nämlich ein Widerruf möglich und man muss die Strafe verbüßen.