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Lärmbelästigung - was tun?

So kommen Sie zu Ihrem Recht!

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Hilfe bei Lärmbelästigung & Ruhestörung

Lärm – von einfach störend bis im schlimmsten Fall gesundheitsschädlich – ist einer der häufigsten Reibungspunkte des nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Gerade in Wohnungen ist man Staubsaugern, Waschmaschinen, lauter Musik und lauten Feiern der Nachbarn oft schutzlos ausgeliefert. Doch auch als Hausbewohner kann man sich Hundegebell, Kinderlärm und elektrischen Geräten wie Rasenmähern und Laubbläsern nicht entziehen. Wir bieten Ihnen Informationen zu Lärmbelästigung und Lärmquellen, der rechtlichen Situation und den möglichen Schritten, um dagegen vorzugehen.

Lärmbelästigung: Welche gesetzlichen Regeln gibt es?

Lärm ist für den Menschen unerwünscht und störend. Die Gesetzeslage zu Lärmbelästigung ist in Österreich allerdings komplex und nicht sehr detailliert geregelt.
Lärm ist grundsätzlich zu dulden, außer:

  • der Lärm überschreitet das ortsübliche Maß und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wird dadurch wesentlich beeinträchtigt.


Nachtruhe ist nicht gesetzlich festgelegt!
Entgegen der weitverbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlich festgelegte Nachtruhe. Macht ein Nachbar Lärm zwischen 22 und 6 Uhr, so muss im Einzelfall  geprüft werden, ob eine ungebührliche Lärmerregung vorliegt.

Hausverwaltung kann das Gesetz aushebeln
Als Maßstab dafür werden Gesetze und Verordnungen herangezogen sowie objektive Sachverhalte wie beispielsweise die Tageszeit oder die Dauer der Lärmbelästigung. Per Hausordnung oder Vertrag kann  § 364 AGB abgeändert oder sogar ausgeschlossen werden. Diese rechtlichen Ausnahmeregelungen erschweren die Verschständlichkeit und Allgemeingültigkeit der Lärmschutzregeln zusätzlich.

Wie entscheiden Gerichte?

Gesetzlich liegt nächtliche Ruhestörung liegt dann vor, wenn die Zimmerlautstärke überschritten wird. Für die Zimmerlautstärke gibt es zwar keine festen Dezibel-Werte. Gerichte entscheiden häufig, dass folgende Werte nicht überschritten werden dürfen:

  • 40 Dezibel am Tag 
  • 30 Dezibel in der Nacht

Wie laut ist laut?

Geräuschquelle Lautstärke
Atmen, raschelndes Blatt, Schneefall 10 Dezibel
Sehr ruhiges Zimmer, Ticken einer Armbanduhr, leichter Wind 30 Dezibel
Flüstern, leise Musik, ruhige Wohnstraße nachts 40 Dezibel
Regen, Kühlschrank, leises Gespräch, Geräusche in der Wohnung 55 Dezibel
Normales Gespräch, Nähmaschine, Fernseher in Zimmerlautstärke 65 Dezibel
Staubsauger, Wasserkocher, laufender Wasserhahn 70 Dezibel
Kantinenlärm, Waschmaschine beim Schleudern, Großraumbüro 75 Dezibel
laute Sprache, Streitgespräch, Klavierspiel 80 Dezibel

Die Dezibel der Geräusche beziehen sich auf die direkte Geräuschquelle und dienen zum Vergleich mit der Lautstärke der Lärms, den Sie etwa in Ihrer Wohnung durch die Wände oder die Fenster wahrnehmen.

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Weitere Regelungen

Welche Regeln gelten Samstags und an Sonn- und Feiertagen?
Während die üblichen Ruhezeiten unter der Woche normalerweise auf die späten Abend- und Nachtstunden beschränkt sind, gelten die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Für Mieter, Bewohner von Eigentumswohnungen und Hauseigentümer bedeutet das, dass nicht nur im Haus selbst, sondern auch im Außenbereich (Garten, Hof usw.) Geräusche unterbleiben müssen, die über die übliche Zimmerlautstärke hinausgehen. Die Ruhezeiten für Samstag sind in Österreich gemeindespezifisch geregelt, Infos hierzu findet man auf der Seite der österreichischen Bundesregierung (Rasenmähen und Ruhezeiten).

Welche Regelung gilt für Schichtdienstpflichtige bei Lärm?
Wer in der Nacht arbeitet und deshalb tagsüber schläft, muss sich meistens damit abfinden, dass er oder sie zwischendurch von den verschiedensten Geräuschen geweckt wird. Allerdings gibt es im Einzelfall schon auch Möglichkeiten, gegen gröbere Ruhestörungen vorzugehen. Das gilt besonders dann, wenn diese vermeidbar sind. In diesem Fall werden die Interessen der beiden Parteien gegeneinander abgewogen. Zusammengefasst ist es wie bei vielen rechtlichen Fragen: "es kommt darauf an".

Lärm: Wann ist es zu viel?

Auf Baustellen darf üblicherweise nur zwischen 6 und 20 Uhr gearbeitet werden (etwa in Wien). Gelegentlich gibt es jedoch Ausnahmegenehmigungen für Bauarbeiten, die besonders schnell erfolgen müssen. Wie laut der Baulärm einer gewerblich betriebenen Baustelle sein darf, bevor der Betreiber Lärmschutzmaßnahmen ergreifen muss, hängt vom Standort ab.

Prinzipiell dürfen Sie nur außerhalb der Ruhezeiten und an Werktagen bohren. Werden Sie wegen eines Verstoßes angezeigt, droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Sollten Sie doch einmal an einem Sonntag ein Loch bohren müssen, holen Sie am besten die Erlaubnis Ihrer Nachbarn ein, um Anzeigen und Bußgelder zu vermeiden. 

Auch wenn Sie Ihre Feierlichkeit per Aushang am Schwarzen Brett ankündigt haben, bedeutet das noch nicht, dass die Nachbarn damit einverstanden sein müssen. Eine solche Ruhestörung stellt nämlich auch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Sollten sich die Nachbarn also melden und Sie darum bitten, etwas leiser zu feiern, dann ist es ratsam, für einen niedrigeren Lärmpegel zu sorgen. 

Das Bellen von Hunden wird nicht als Ruhestörung eingeordnet. Vereinzeltes Bellen oder Anschlagen vom Hund ist völlig normal und somit auch zu tolerieren. Anders verhält es sich, wenn ein Hund fast ständig oder länger als eine halbe Stunde am Stück bellt

 

Schreiende Babys und lärmende Kinder müssen von Nachbarn prinzipiell akzeptiert werden. Das gilt auch für kurzzeitigen Lärm von älteren Kindern. Allerdings haben Nachbarn einen Anspruch darauf, dass Eltern ihre Kinder ermahnen, wenn es zu laut wird. 

Musik darf jederzeit in Zimmerlautstärke gehört werden ­– auch in der Nacht. Lauter als Zimmerlautstärke darf sie jedoch nur bis 22 Uhr gehört werden. Wer Musik macht, darf an Werktagen zwei bis drei Stunden und an Sonn- und Feiertagen ein bis zwei Stunden üben. Für sehr laute Instrumente wie etwa ein Schlagzeug gelten unter Umständen eigene Regeln.

Mit einem elektrischen Rasenmäher dürfen Sie nur außerhalb der Ruhezeiten und an Werktagen mähen, denn sonst drohen besonders hohe Bußgelder. Wann genau Rasen gemäht werden darf, wird in den einzelnen Gemeinden gesondert festgelegt. Auch samstags gibt es somit oft genaue Zeiten, die beim Rasenmähen eingehalten werden müssen. Die gleichen Vorschriften gelten auch für motorisierte Heckenscheren oder andere laute elektronische (Garten-) Geräte wie etwa Laubbläser und Kreissägen. 

In hellhörigen Häusern sollten Sie besser nur außerhalb der Ruhezeiten saugen. Wohnen Sie aber in einem gut gedämmten Neubau und haben einen leisen Staubsauger, dürfen Sie normalerweise jederzeit saugen.

Moderne Waschmaschinen sind meist sehr leise und dürfen im Normalfall deshalb auch an Sonntagen verwendet werden. Wer allerdings eine alte oder sehr laute Waschmaschine hat und in einem hellhörigen Haus wohnt, sollte besser nur an den Werktagen außerhalb der Ruhezeiten waschen. Vor allem das Schleudern der Wäsche kann dann als Ruhestörung gewertet werden.

Ein Beispielfall: Nachbarschaftsbeschwerden bei Grillfeier

Stefanie R. möchte endlich ihren neuen Elektrogrill nutzen. Daher lädt sie ihre Freunde zum Abendessen ein. Allen Gästen schmeckt das Essen hervorragend und sie lassen den Abend bis um 23 Uhr auf dem Balkon ausklingen. Danach schickt Frau R. ihre Freunde nach Hause, um die Nachbarn nicht zu stören.

Kein Wunder also, dass Frau R. aus allen Wolken fällt, als ihr drei Wochen später eine Unterlassungsklage zugestellt wird. Der Vorwurf: Durch ihr ständiges Grillen würde sie ihre Nachbarn einer unzumutbaren Geruchsbelästigung aussetzen. Außerdem sei sie regelmäßig bis spät in die Nacht auf ihrem Balkon und würde dort musizieren und Lärm machen.
Erfahren Sie hier, wie die D.A.S.-Juristen diesen Fall lösen.

Hilfreiche Tipps

Direkten Kontakt

Zuerst sollten Sie immer Kontakt zum lärmenden Nachbarn suchen. Ein klärendes Gespräch, bei dem Sie auf den Lärmpegel aufmerksam machen, kann hier schon viel bewirken. Ist ein grundsätzlicher Wille zur Problemlösung zu erkennen, kann es gerade bei hellhörigen Wohnungen hilfreich sein, den Nachbarn in die eigene Wohnung zu bitten, damit er sich von der Intensität der Lautstärke selbst überzeugen kann.

Ruhestörungsprotokoll führen

Ist der Nachbar allerdings uneinsichtig und ändert sein Verhalten auch nach wiederholter Bitte um Lärmreduktion nicht, sollten Sie über einen gewissen Zeitraum ein sogenanntes Ruhestörungsprotokoll führen. Es hilft Ihnen dabei, wenn Sie Ihre Beschwerde konkretisieren, denn die Aufzeichnungen belegen dann die Häufigkeit und Intensität der Ruhestörung und somit gegebenenfalls auch den Verstoß gegen die Hausordnung. Mit einem Dezibelmesser (etwa als App für das Handy) können Sie dazu erfahren, wie laut der Lärm, dem Sie ausgesetzt sind, tatsächlich ist.

Polizei rufen

Sollte es zu keiner Einigung gekommen sein, haben Sie immer noch die Möglichkeit die Polizei zu verständigen. Sie wird den lärmenden Nachbarn zur Ordnung rufen und eventuell eine Verwaltungsstrafe verhängen.

Rechtliche Schritte

Helfen alle diese Maßnahmen nicht dabei, den Lärm zu reduzieren, wird es Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Unterlassungsansprüche, eine Mietzinsminderung oder sogar die Kündigung des Unruhestifters können dann mögliche Konsequenzen sein.

Rechtsstreit – Kosten und Probleme vermeiden

Kosten eines Rechtsstreits

Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man über die Kosten eines Gerichtsverfahrens nachdenken. Abgesehen von den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage vor Gericht auch die Prozessführungskosten.

Folgen eines Rechtsstreits

Im Falle einer Nachbarschaftsstreitigkeit, die sich bis vor Gericht zieht, sollte man die längerfristigen Folgen eines Einschnitts in die nachbarschaftliche Beziehung in Erwägung ziehen – insbesondere, wenn man in einem Haus oder einer Eigentumswohnung lebt und den Wohnort nicht wechseln kann.

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
  • ​Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk 

 

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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, strebt unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen oder uns unter unserer Telefonnummer 0800 22 44 22 erreichen.

Wir verfügen über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

Die monatliche Kosten betragen 5,90 Euro.

Recht2Go ist jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigunsfrist kündbar.

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