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Hinweis: Information zum Garantiegeber "Garantie-Spar-Fonds 2 & 3"

Garantiegeber für diese Höchstandsgarantie war bislang die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (ÖVAG). Wie Sie vielleicht in den Medien mitverfolgt haben, wurde der Volksbanken-Verbund völlig neu strukturiert. Die ÖVAG wurde mit 04.07.2015 in eine Abbaueinheit umgewandelt. Mit diesem Datum spaltet die ÖVAG ihre Funktion als Zentralinstitut und das in ihrem Spaltungsvertrag genannte Spaltungsvermögen auf die Volksbank Wien AG ab. Das neue Zentralinstitut des Volksbanken-Verbundes ist nun die Volksbank Wien. Gegenstand des Spaltungvermögens sind auch die von ÖVAG hinsichtlich der oben angeführten Fonds abgegebenen Garantiezusagen, die von der Volksbank Wien AG im Wege der Gesamtrechtsfolge übernommen wurden.

Das bedeutet: Die Garantiegeberstellung aus Ihrem Versicherungsvertrag ging mit Wirkung ab 04.07.2015 von der ÖVAG auf die Wien-Baden AG, seit 03.11.2015 Volksbank Wien AG, über. Alle anderen Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages bleiben unverändert.