
Nachhaltige Weihnachtsgeschenke
Weihnachten steht vor der Tür. Hier finden Sie einige Ideen für nachhaltige Geschenke.
Mehr erfahrenZuhause wohlfühlen - ERGO fürs Wohnen, die clevere Haushaltsversicherung, bietet für jeden Anspruch die passende Lösung.
Wählen Sie aus drei Varianten den Schutz, der am besten zu Ihrer Wohnsituation passt.
Ohne eine Haushaltsversicherung müssen Sie die Schäden oder Neuanschaffungen in vollem Umfang selbst bezahlen.
Stellen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus einmal wie ein Spielhaus auf den Kopf: Alles, was herausfallen würde, wie Kästen, PC, Küchengeräte, Teppiche, Bilder - also der Wohnungsinhalt - sind mit einer Haushaltsversicherung gegen mögliche Risiken versichert.
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden durch: Feuer, Naturgewalten, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Die dazugehörige Privathaftpflichtversicherung (Privat- und Sporthaftpflichtversicherung) deckt Schadenersatzforderungen Dritter.
Die Höchsthaftungssume ist die maximale Leistung des Versicherers im Schadenfall. Sie wird in der Haushaltsversicherung nach der Wohnnutzfläche berechnet.
Vorteil: Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung bis zur ermittelten Höchsthaftungssumme im Schadensfall.
ERGO fürs Wohnen in den Varianten Start, Basis und Plus. Für jeden was dabei.
Zeitwert > 40% der Neuherstellungskosten
bis 25 % der Höchsthaftung
bis 50 m2
17.616 Euro
4.000 Euro
bis 100 m2
17.616 Euro
7.500 Euro
Beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zum Produkt (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Sie sind an einer ERGO fürs Wohnen interessiert, haben aber noch einen Vertrag bei einer anderen Versicherung? Kein Problem. Mit der Differenzdeckung können Sie bei Kündigung Ihres bestehenden Vertrages den bisherigen Versicherungsschutz eines anderen Anbieters mit unseren Top-Leistungen aufstocken.
Einzige Voraussetzung: Ihre bestehende Haushaltsversicherung hat bis zum nächsten Kündigungstermin eine Restlaufzeit von maximal 24 Monaten.
Sie können Ihre Photovoltaik-Anlage auch separat - unabhängig von einer Eigenheim- oder Haushaltsversicherung - versichern.
Verlassen Sie sich auf umfassenden Schutz für Ihre umweltfreundliche Investition! Ob Bedienungsfehler, Diebstahl oder Tierbiss – seien Sie unbesorgt.
In drei einfachen Schritten.
Für die Berechnung Ihrer monatlichen Prämie müssen Sie lediglich die Größe Ihrer Wohnung kennen.
Im Online-Konfigurator wählen Sie die Pakete, die Sie für den Schutz Ihres Zuhauses benötigen.
Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie sofort und jederzeit Ihre Haushaltsversicherung online abschließen.
In der Kategorie Kundendienst Haushaltversicherer erreicht ERGO eine TOP-Platzierung: Der Kundendienst und der telefonische Service wurden als „sehr gut“ beurteilt (Gesellschaft für Verbraucherstudien).
Zudem hat die Gesellschaft für Verbraucherstudien (ÖGVS) hat auch in diesem Jahr verschiedene Versicherungen für Ihren Branchenmonitor 2023 analysiert. Im Rahmen des „Branchen-Monitors 2023“ wurde ERGO als „Branchen-Champion 2023“ in der Kategorie „Haushaltsversicherer“ im Bereich „Kundenzufriedenheit“ ausgezeichnet – als Top 3 von 24 Unternehmen.
Die allgemeinen und besonderen Bedingungen zu Ihrer Versicherung finden Sie auf der Seite Versicherungsbedingungen.
Der Einschluss eines Zusatzbausteins ist nur für jene und dann sinnvoll, wenn der in den Varianten Basis oder Plus vereinbarte Leistungsumfang von den versicherten Sachen oder den enthaltenen Versicherungswerten nicht ausreicht.
Eine grobe Fahrlässigkeit ist ein Fehler, der einem Menschen, der sorgfältig, aufmerksam und ordentlich ist, in derselben Situation nicht passieren würde (z.B. der vergessene Kochtopf auf der Herdplatte oder die nicht ausgelöschte Kerze…).
In der Variante Plus sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen werden mitversichert.
Als Wohnnutzfläche gilt die für Wohnzwecke dienende Bodenfläche der Wohnung inklusive der für diese Zwecke verwendeten Keller- und Dachbodenräume.
Soweit der Inhalt von Kanzleien/Ordinationen mitversichert wird, ist die Nutzfläche dieser Räume ebenfalls hinzuzurechnen. Unberücksichtigt bleiben offene Balkone und Terrassen.
Zum Wohnungsinhalt gehören auch Baubestandteile und Gebäudezubehör wie zum Beispiel Außenjalousien.
Diese gehören dann nicht zum Wohnungsinhalt, wenn sie sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befinden und Sie als Wohnungsinhaber Eigentümer dieses Gebäudes sind. In allen anderen Fällen besteht kein Versicherungsschutz, wenn aus einer bestehenden Gebäudeversicherung Deckung besteht.
Optische Schäden durch Hagel an Markisen, Rollläden, Außenjalousien und Sonnensegel am versicherten Grundstück gelten bis 50% der gewählten Versicherungssumme für den "Zusatzbaustein Garten" mitversichert.
Ja, diese sind im Rahmen der Höchsthaftungssumme der Haushaltsversicherung mitversichert.
Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an sämtlichen Innen-verglasungen, das sind: Möbel und Bilderverglasungen, Wandspiegel, Glas-waschtisch, Glasflächen von Glasaquarien- und Glasterrarien, Verglasungen von Duschkabinen (auch aus glasähnlichen Kunststoffen), Ceran- und Induktionskochflächen.
Für reine Kunstverglasungen (Flachgläser mit besonderer künstlerischer Gestaltung) gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 3.000 Euro. Versichert gelten auch Verglasungen von Haushaltsmaschinen, damit sind gemeint: Sichtfenster von Backrohr, Mikrowellenherd, Dampfgarer und Waschmaschinen, Sichtfenster von Kaminen und Ablageflächen von Kühlschränken.
Kein Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Glasbruchdeckung für Verglasungen jeder Art von Mediengeräten (wie Laptops, Bildschirme, Tablets, Mobiltelefone, Fernseher, und ähnlichen Geräten), Schäden an Hand-spiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern (zum Beispiel: Flaschen, Karaffen, Vasen, Trinkgläser, und ähnliches), Beleuchtungskörpern und Glasabdeckungen von Schwimmbädern.
Der Versicherungsschutz der Erweiterten Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit.
Versicherungsschutz besteht für Sie und sämtliche mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Als Nachweis gilt der Meldezettel für den Hauptwohnsitz.
Mitversichert sind auch Kinder, Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Person, wenn es sich um Schüler, Studenten oder Auszubildende, Zivildienstleistende handelt, welche vorübergehend nicht am versicherten Wohnsitz wohnen und für diesen Zeitraum den Hauptwohnsitz verlegt haben.
Für diese vorübergehend geänderte Lebenssituation muss der Versicherte im Schadenfall den Beweis führen. Diese Erweiterung endet jedoch spätestens bei Erreichung des 27. Lebensjahres. Sollte für den zusätzlich versicherten Wohnsitz bereits eine Haushaltsversicherung bzw. eine andere Privathaftpflichtversicherung bestehen, so gilt unsere Deckungserweiterung nur subsidiär.
Der Wohnungswechsel ist uns vor Beginn des Umzuges schriftlich zu melden und anschließend unverzüglich mit dem Meldezettel nachzuweisen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Österreich gilt die Versicherung während des Umzuges, dann in den neuen Wohnräumen, sofern der Vertrag nicht vor Beginn des Umzuges und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird.
Ersetzt wird im Schadenfall der volle Neuwert der versicherten Sache (Wohnungsinhalt).
Das ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens für die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte. Diese Regelung gilt ausschließlich für Sachen (Wohnungsinhalt) des täglichen Gebrauches sowie Tapeten, Malerei, textile Wand- und Bodenbeläge und solche aus Kunststoff. Ausgenommen von dieser Regelung sind Keller- und Bodenkram sowie Gegenstände, die nicht mehr im täglichen Gebrauch stehen.
Als Versicherungswert gilt bei Gebäuden, haustechnischen Anlagen und den anderen versicherten Sachen der Neu(bau)wert. Darunter verstehen wir die ortsüblichen Kosten der Neuherstellung bzw. Wiederbeschaffung einschließlich der dafür notwendigen Konstruktions- und Planungskosten.
In versperrten Räumen außerhalb der Wohnung (Dachboden, Keller, Garten-hütten oder Garagen), zu denen nur Sie Zutritt haben, sind Fahrräder und E-Bikes sind im Zuge eines Einbruchdiebstahls bis maximal 3.000 Euro versichert.
In Gemeinschaftsräumen, im Stiegenhaus und im Freien auf dem versicherten Grundstück gelten gesicherte Fahrräder bis 1.500 Euro versichert.
Ja, denn in versperrten Räumen außerhalb der Wohnung (wie z.B. Dach-boden, Keller, Gartenhütten oder Garagen) zu denen nur Sie Zutritt haben, ist der Rasenroboter zu seinem Neuwert versichert.
Bei „einfachem Diebstahl“ (z.B. bei Entwendung im Freien auf dem versicherten Grundstück) ist die Entschädigung mit 2.000 Euro limitiert.
Der Rasenroboter gehört zu den Gartengeräten und somit zum versicherten Wohnungsinhalt.
Der Versicherungsschutz für den Wohnungsinhalt umfasst alle in der Haushaltsversicherung enthaltenen versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Haftpflichtversicherung).
Das ist nicht notwendig. Generell sollten Sie darauf achten mögliche Schäden zu verhindern, solange der Aufwand dafür zumutbar ist.
Das Kellerabteil sind Räumlichkeiten, die nur dem Wohnungseigentümer zugänglich, also versperrbar, sind.
Es reicht aus, wenn Sie eine versperrbare Absicherung anbringen, zum Beispiel ein Schloss. Das genügt, um anderen Hausparteien den Zugriff zu Ihrem Kellerabteil zu verwehren.
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