Offenlegungsverordnung (SFDR)
Die Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088 – über die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) ermöglicht als harmonisierendes Instrumentarium Endverbrauchern einen Überblick zu erhalten, wie die Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen. Sie bezweckt, entschlossener gegen Klimaveränderungen vorzugehen, indem die Finanzmittelflüsse an eine emissionsärmere und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähige Entwicklung angeglichen werden. Ziel ist es, bei Investitionsentscheidungen zukünftig auch standardisierte Auskünfte über Nachhaltigkeitsrisiken zu geben und diese offenzulegen. Im Sinne eines nachhaltigen Finanzwesens soll die Einführung dieses Offenlegungssystems der Gefahr von „greenwashing“ entgegenwirken.
Im Wesentlichen geht es um Informationen zu
- den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
- nachteiligen Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf Investitionsentscheidungen auf Unternehmensebene
- vorvertragliche Transparenz (wie werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt)
- und in weiterer Folge nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Finanzproduktes.
Im Rahmen der Beratungstätigkeit bei unseren Versicherungsanlageprodukten berücksichtigen wir in unserem Beratungsprozess auch
- unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 SFDR)
- die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen (Artikel 4 SFDR)
- unsere Vergütungspolitik (Artikel 5 SFDR)
Nähere Informationen zu diesen Punkten finden Sie unter den folgenden Links.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Fondsliste ERGO fürs Leben/ERGO fürs Sparen/ERGO fürs Investment