Mehrere Personen halten mit ihren Händen eine kleine Pflanze

ERGO Nachhaltigkeit

Das Pariser Klimaabkommen zielt darauf ab, entschlossener gegen Klimaveränderungen vorzugehen. Das Ziel des Klimaabkommens besteht darin, Anstrengungen zu unternehmen, um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen.

Offenlegungsverordnung (SFDR)

Die Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088 – über die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) ermöglicht als harmonisierendes Instrumentarium Endverbrauchern einen Überblick zu erhalten, wie die Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen. Sie bezweckt, entschlossener gegen Klimaveränderungen vorzugehen, indem die Finanzmittelflüsse an eine emissionsärmere und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähige Entwicklung angeglichen werden. Ziel ist es, bei Investitionsentscheidungen zukünftig auch standardisierte Auskünfte über Nachhaltigkeitsrisiken zu geben und diese offenzulegen. Im Sinne eines nachhaltigen Finanzwesens soll die Einführung dieses Offenlegungssystems der Gefahr von „green washing“ entgegenwirken.

Im Wesentlichen geht es um Informationen zu

  • den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
  • nachteiligen Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf Investitionsentscheidungen auf Unternehmensebene
  • vorvertragliche Transparenz (wie werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt)
  • und in weiterer Folge nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Finanzproduktes.

 

Im Rahmen der Beratungstätigkeit bei unseren Versicherungsanlageprodukten berücksichtigen wir in unserem Beratungsprozess auch

  • unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 SFDR)
  • die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen (Artikel 4 SFDR)
  • unsere Vergütungspolitik (Artikel 5 SFDR)

Die nähere Ausgestaltung dieser Punkte finden Sie unter den folgenden Links.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Neben klima- und umweltbezogenen Risiken werden auch Risiken aus den Bereichen Soziales und Unternehmensführung angeführt.

zum Artikel 3 SFDR

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeits-faktoren

Eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und aller in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen.

zum Artikel 4 SFDR

Vergütungspolitik der ERGO

Im Rahmen der Offenlegungsverordnung veröffentlichen wir unsere Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

zum Artikel 5 SFDR

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Angaben über ökologische oder soziale Merkmale unserer Versicherungsanlageprodukte.

zum Artikel 10 SFDR