
Warum ist eine fondsgebundene Lebensversicherung sinnvoll?
Eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet die Möglichkeit einer langfristigen Geldanlage mit Chance auf mehr Ertrag als eine klassische Lebensversicherung.
Wie bei allen Lebensversicherungen fällt keine Kapitalertragsteuer (KESt) an.
Auch nach Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist Ihre Familie in Ihrem Ablebensfall sofort geschützt.
Ihre Vorteile der Fondsgebundenen Versicherung im Überblick
Was unterscheidet die fondsgebundene Lebensversicherung von der direkten Fondsveranlagung?
Fondsgebundene Lebensversicherung
- 4 % Versicherungssteuer (VSt.)
- Ablebensschutz (105 % des Fondsvermögens)
- kostenloser Fondsswitch
- fällt nicht in die Verlassenschaft (bei namentlichem Bezugsrecht)
Direkte Fondsveranlagung
- Kapitalerstragssteuer (KESt) 27,5 %
- Depotgebühren
- Ausgabeaufschläge
Mit ERGO fürs Investment profitieren Sie von einer qualitätsgesicherten Fondspalette. Dabei setzen wir auch auf die Kompetenz erfahrener Vermögensmanager. Aus unserem vielseitigen Fondsangebot können Sie aus verschiedenen Assetklassen Ihren Fonds wählen.

Das spricht für ERGO fürs Investment
Viele Pluspunkte für Ihre Kapitalanlage mit der Fondsgebundenen Lebensversicherung
Renditechancen
Nutzen Sie die Renditechancen. Bei einem Fonds können Sie von Investitionen in aussichtsreiche Unternehmen oder andere Wertpapiere profitieren.
Breite Streuung
Ein Fonds investiert in eine Vielzahl verschiedener Anlagen (Aktien-, Misch- oder Anleihen/Rentenfonds). Dadurch verteilt sich das mögliche Risiko im Gegensatz zu einem einzelnen Wertpapier.
Kostenloser Fondsswitch
Weil Fonds nicht immer nur bergauf gehen, können Sie jederzeit und kostenlos Ihre Fonds wechseln.
Mit ERGO in guten Händen
Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.
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- Top Kundenzufriedenheit

Weitere Versicherungsunterlagen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherungen.at
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.
Lesen Sie außerdem unsere Rechts- und Risikohinweise zu Ihrer Versicherung.
Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen finden Sie unter Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen.
Häufige Fragen
Was unterscheidet die fondsgebundene von der klassischen Lebensversicherung?
Bei der klassischen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung im klassischen Deckungsstock für alle Versicherungsverträge dieses Typs gemeinsam. Die Veranlagungsentscheidungen trifft der Versicherer nach strengen Veranlagungsbestimmungen, er trägt auch das Veranlagungsrisiko. Bei der klassischen Lebensversicherung gibt es garantierte Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben und bei Rückkauf. Diese Leistungen können sich durch die Gewinnbeteiligung erhöhen.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung in Investmentfonds. Die Auswahl der Fonds trifft der Versicherungsnehmer. Aufgrund der Veranlagungsentscheidungen durch den Versicherungsnehmer trägt dieser das volle Veranlagungsrisiko. Es gibt daher keine garantierten Rückkaufswerte.
Wer kann eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?
Versicherungsnehmer ist eine volljährige natürliche Person (d.h. Mindestalter 18 Jahre) oder eine juristische Person.
Sind fondsgebundene Lebensversicherungen steuerfrei?
Die Versicherungsprämie beinhaltet 4 % Versicherungssteuer.
Eine Kapitalauszahlung nach Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer ist grundsätzlich einkommensteuerfrei. Ebenso ist eine Rentenzahlung bis zum Erreichen des Kapitalwertes einkommensteuerfrei. Die Kursgewinnsteuer bzw. Vermögenszuwachssteuer findet keine Anwendung.
Gibt es Garantien bei dieser Art von Lebensversicherung?
Im Rahmen der fondsgebundenen Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer das volle Veranlagungsrisiko. Es gibt daher keine garantierten Leistungen.
Eignet sich eine fondsgebundene Lebensversicherung zur privaten Pensionsversicherung?
Ja, vor allem als zusätzliche Pensionsvorsorge