Mann sitzt mit Laptop in einem Couchsessel

Fondsgebundene Lebensversicherung

ERGO fürs Investment - Die fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalprämie ist Ihre Wahl, wenn Sie die Vorteile einer Versicherung und die Chancen einer Veranlagung in Fonds kombinieren wollen.

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Warum ist eine fondsgebundene Lebensversicherung sinnvoll?

Eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet die Möglichkeit einer langfristigen Geldanlage mit Chance auf mehr Ertrag als eine klassische Lebensversicherung.
Wie bei allen Lebensversicherungen fällt keine Kapitalertragsteuer (KESt) an. 

Auch nach Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist Ihre Familie in Ihrem Ablebensfall sofort geschützt.

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ERGO fürs Investment auf einen Blick

Kompakt und übersichtlich

Veranlagung in Fonds

Aktien- oder Anleihenfonds. Auch Dachfonds stehen zur Wahl.

Keine Gesundheitsfragen

Bis 500.000 Euro schnell & einfach abschließen.

Einmalprämie

Sie starten mit einer Einmalprämie von min. 30.000 Euro.

Steuern und Spesen

KESt-frei, keine Depotgebühren und Ausgabeaufschläge, 4 % VSt.

Ihre Vorteile der Fondsgebundenen Versicherung im Überblick

Was unterscheidet die fondsgebundene Lebensversicherung von der direkten Fondsveranlagung?

Fondsgebundene Lebensversicherung

  • 4 % Versicherungssteuer (VSt.)
  • Ablebensschutz (105 % des Fondsvermögens)
  • kostenloser Fondsswitch
  • fällt nicht in die Verlassenschaft (bei namentlichem Bezugsrecht)

Direkte Fondsveranlagung

  • Kapitalerstragssteuer (KESt) 27,5 %
  • Depotgebühren
  • Ausgabeaufschläge

Mit ERGO fürs Investment profitieren Sie von einer qualitätsgesicherten Fondspalette. Dabei setzen wir auch auf die Kompetenz erfahrener Vermögensmanager. Aus unserem vielseitigen Fondsangebot können Sie aus verschiedenen Assetklassen Ihren Fonds wählen. 

Zu unseren Fonds

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den Rechts- und Risikohinweisen,
den allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie den Basisinformationsblättern.

Älterer Mann mit Brille blickt zufrieden in die Zukunft.

Das spricht für ERGO fürs Investment

Viele Pluspunkte für Ihre Kapitalanlage mit der Fondsgebundenen Lebensversicherung

Renditechancen

Nutzen Sie die Renditechancen. Bei einem Fonds können Sie von Investitionen in aussichtsreiche Unternehmen oder andere Wertpapiere profitieren.

Breite Streuung

Ein Fonds investiert in eine Vielzahl verschiedener Anlagen (Aktien-, Misch- oder Anleihen/Rentenfonds). Dadurch verteilt sich das mögliche Risiko im Gegensatz zu einem einzelnen Wertpapier.

Kostenloser Fondsswitch

Weil Fonds nicht immer nur bergauf gehen, können Sie jederzeit und kostenlos Ihre Fonds wechseln.

Hohe Flexibilität bei Ihrer Kapitalanlage

Argumente, die überzeugen

Clever - Mehr Ertragschancen durch Fonds

Sie bestimmen, in welche Fonds wir für Sie veranlagen sollen. Wählen Sie bis zu zehn Fonds, um Ihr Risiko zu streuen. Sie können jederzeit kostenlos Ihre Fondsauswahl ändern. Zu unserem Fondsangebot.

Gezielte Vermögensweitergabe

Sie lassen ERGO fürs Investment einfach auf Lebenszeit weiterlaufen und sorgen so z. B. für die nächste Generation vor. Praktisch als gezielte Vermögensweitergabe.

Ein- und Auszahlen nach Wunsch

Sie starten mit einer Einmalprämie ab 30.000 Euro. Einmalige Zu- oder Teilauszahlungen während der Laufzeit sind möglich. Sie entscheiden wann und wie Sie Ihr Kapital ausbezahlt haben wollen: einmalig, als Rente oder als Kombination aus beiden.

Lebenslange Laufzeit

Sie müssen sich zu Beginn nicht festlegen, wie lange Ihr Geld veranlagt wird. Nach 15 bzw. 10 Jahren entscheiden Sie, wann Sie Ihr Kapital abrufen möchten. Das geht jederzeit und ohne vorherige Vereinbarung. So können Sie den passenden Auszahlungszeitpunkt steuern.

Mit ERGO in guten Händen

Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.

  • Branchensieger
  • Höchste Servicequalität
  • Top Kundenzufriedenheit
Siegel Service-Champion: ERGO ist Branchensieger im erlebten Kundenservice

Weitere Versicherungsunterlagen

Die allgemeinen und besonderen Bedingungen sowie weitere Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie auf der Seite Versicherungsbedingungen und in den Basisinformationsblättern.

Lesen Sie außerdem unsere Rechts- und Risikohinweise zu Ihrer Versicherung.

Häufige Fragen

Bei der klassischen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung im klassischen Deckungsstock für alle Versicherungsverträge dieses Typs gemeinsam. Die Veranlagungsentscheidungen trifft der Versicherer nach strengen Veranlagungsbestimmungen, er trägt auch das Veranlagungsrisiko. Bei der klassischen Lebensversicherung  gibt es garantierte Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben und bei Rückkauf. Diese Leistungen können sich durch die Gewinnbeteiligung erhöhen.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung in Investmentfonds. Die Auswahl der Fonds trifft der Versicherungsnehmer. Aufgrund der Veranlagungsentscheidungen durch den Versicherungsnehmer trägt dieser das volle Veranlagungsrisiko. Es gibt daher keine garantierten Rückkaufswerte.

Versicherungsnehmer ist eine volljährige natürliche Person (d.h. Mindestalter 18 Jahre) oder eine juristische Person.

Die Versicherungsprämie beinhaltet 4 % Versicherungssteuer.

Eine Kapitalauszahlung nach Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer ist grundsätzlich einkommensteuerfrei. Ebenso ist eine Rentenzahlung bis zum Erreichen des Kapitalwertes einkommensteuerfrei. Die Kursgewinnsteuer bzw. Vermögenszuwachssteuer findet keine Anwendung.

Im Rahmen der fondsgebundenen Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer das volle Veranlagungsrisiko. Es gibt daher keine garantierten Leistungen.

Ja, vor allem als zusätzliche Pensionsvorsorge

Vor Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer können Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres bzw. innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende ganz oder teilweise kündigen.

Ab Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer können Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung jederzeit mit Wirkung zum Monatsende ganz oder teilweise kündigen.

Bitte beachten Sie mögliche steuerliche Konsequenzen.

Normalerweise wird eine Lebensversicherung – unabhängig ob klassische Veranlagung oder Veranlagung in Fonds - für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Vor Ende dieser Laufzeit erhalten Sie den sogenannten Abreiferbrief – hier teilen wir Ihnen mit, dass die Versicherung in Kürze abläuft und wie hoch Ihr Vertragsguthaben ist. Dieses Guthaben können Sie sich ( wenn Sie der Versicherungsnehmer sind) entweder einmalig oder als Rente auszahlen lassen.

Bei der ERGO fürs Investment gibt es auch noch die lebenslange Laufzeit. (Voraussetzung: Einmalprämie, Alter 50 Plus und Wahl dieser Laufzeit).

Das bedeutet, dass Ihr Vertrag bis zum Tod der versicherten Person läuft. Wir zahlen an die genannte Person aus. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, den Vertrag jederzeit teilweise oder zur Gänze abzurufen (= (Teil/Rückkauf). Dann erhält der Versicherungsnehmer den Wert des Fondsguthabens (= Wert der Deckungsrückstellung). Aus steuerlichen Gründen sollte die steuerliche Mindestanlagedauer von 15 Jahren eingehalten werden.

Für 50Plus beträgt die Mindestanlagedauer 10 Jahre. Ein Abruf von mehr als 25 % der ursprünglichen Einmalprämie bewirkt sonst eine nachträgliche Versicherungssteuer von 7 % und die zusätzliche Berücksichtigung der Differenzeinkommensteuer. (= Steuer auf die Gewinne)

Ihnen stehen folgede Fondsarten zur Auswahl:

  • Aktienfonds
  • Anleihenfonds
  • Dachfonds
  • Geldmarktfonds
  • Multi-Asset-Fonds
  • Themenfonds

Sie bekommen den Wert des Fondsguthabens (=Wert der Deckungsrückstellung) ausgezahlt.
Im Ablebensfall erhält die bezugsberechtigte Person 105 % des Fondsguthabens.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.