
Telemedizin: Wie Technologie die medizinische Versorgung verändert
Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Telemedizin und welche Vorteile bietet die Fernbehandlung?
Mehr erfahrenWir versichern Ihr Lächeln. Ab 18,77 Euro pro Monat. Ohne Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss.
Wenn Sie einen festsitzenden Zahnersatz benötigen, kann es schnell teuer werden. Deshalb ist eine private Zahnersatzversicherung eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel nur für herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen).
Entscheiden Sie sich für die ERGO Zahnersatzversicherung und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Belastungen ab. Mit der einzigen eigenständigen Zahnversicherung Österreichs ist keine zusätzliche private Krankenversicherung notwendig.
Mit der ERGO Zahnersatzversicherung sind Sie versichert, wenn es beim Zahnersatz teuer wird.
Mit der ERGO Zahnersatzversicherung haben Sie gut lachen.
Einfacher und schneller Abschluss ohne Gesundheitsfragen in wenigen Minuten – auch online möglich. Versicherungsbeginn ab dem Tag nach Abschluss Ihrer Zahnersatzversicherung.
Ist ein Zahnersatz medizinisch notwendig, dann lassen Sie sich beim Zahnarzt Ihrer Wahl behandeln. Ihr Versicherungsschutz gilt weltweilt.
Es werden bis zu 90 % Ihrer Zahnarztrechnung rückerstattet – abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen gesetzlicher Sozialversicherungen und anderweitigen Versicherungen – bis zur Jahreshöchstleistung.
Die allgemeinen und besonderen Bedingungen zu Ihrer Versicherung finden Sie auf der Seite Versicherungsbedingungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei festsitzendem Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen, Brücken) in der Regel nicht. Von einzelnen Sozialversicherungsträgern oder in Ausnahmefällen wird ein kleiner Zuschuss erstattet. Patienten ohne Zahnersatzversicherung müssen daher für durchgeführte Zahnersatzmaßnahmen oft sehr hohe Kosten tragen. Eine private Zahnersatzversicherung springt ein, wenn es für Sie teuer wird.
Die Prämienhöhe der ERGO Zahnersatzversicherung hängt vom Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn ab. Je jünger diese bei Versicherungsbeginn ist, desto günstiger ist die Prämie. Für Personen im Alter von 18 Jahren ist die Zahnersatzversicherung bereits ab 18,77 Euro monatlich erhältlich.
Die ERGO Zahnersatzversicherung bietet ein Top Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie beschränkt sich auf Leistungen für den Zahnersatz. Denn das sind Leistungen, die von der gesetzlichen Sozialversicherung im Regelfall nicht übernommen werden. Deshalb bietet die private Zahnersatzversicherung eine Abdeckung gegen unerwartete finanzielle Belastungen, die mit dem Verlust von zweiten Zähne verbunden sind.
Mit der ERGO Zahnersatzversicherung erhält der Kunde bis zu 90% der für medizinisch notwendige Zahnersatzmaßnahmen bezahlten Rechnung - abzüglich eventueller Leistungen der Sozialversicherung und anderweitigen Versicherungen bis zu einem jährlichen Maximalbetrag. Diese Jahreshöchstleistung ist in den ersten vier Jahren gestaffelt. Ab dem 5. Versicherungsjahr profitieren Sie vom maximalen Umfang der Jahreshöchstleistung. Erleiden Sie einen Unfall, steht Ihnen dafür hingegen bereits von Versicherungsbeginn an der Maximalbetrag zur Verfügung.
Ab dem 5. Versicherungsjahr bis zu 3.400 Euro jedes Jahr.
In den ersten vier Jahren gelten abweichend zu den 3.400 Euro folgende Höchstbeträge:
Bei Zahnersatz nach einem Unfall werden dafür hingegen die 3.400 Euro bereits ab dem ersten Jahr bezahlt.
Die ERGO Zahnersatzversicherung leistet nicht, falls vor Versicherungsbeginn bereits eine Zahnersatzmaßnahme erforderlich war. Zusätzlich deckt die Zahnersatzversicherung keine Eingriffe an bereits fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähnen oder an provisorisch mit Zahnersatz behandelten Zähnen ab.
Wurden Sie mit einem dauerhaften und voll funktionstüchtigem Zahnersatz versorgt und muss dieser nach Versicherungsbeginn repariert oder erweitert werden, dann ist dieser Eingriff durch die ERGO Zahnersatzversicherung abgedeckt.
Nein. Die ERGO Zahnersatzversicherung deckt keine Maßnahmen für den Zahnerhalt (z.B. Füllungen und Prophylaxe) sondern nur für den Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate) ab. Kosmetische Behandlungen (außer Zahnersatzmaßnahmen zur Beseitigung von Folgen eines Unfalls) sind ebenso vom Kostenersatz ausgeschlossen.
Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn oft üblich, während der Ihnen keine oder nur eingeschränkte Leistungen zur Verfügung stehen.
Die ERGO Zahnersatzversicherung bietet jedoch – ganz ohne Wartezeit - Schutz ab Versicherungsbeginn.
Die ERGO Zahnersatzversicherung ist die einzige Zahnversicherung in Österreich, die eigenständig, also ohne stationären oder ambulanten Haupttarif abgeschlossen werden kann.
Sie können die Zahnersatzversicherung ganz einfach online abschließen.
Sie bestimmen, welchen Zahnarzt Sie für Ihre Behandlung aufsuchen. Wir erstatten die Kosten für Ihren Zahnersatz unabhängig davon, ob dieser ein Vertragszahnarzt oder reiner Wahlzahnarzt ist.
Es ist auch möglich, dass Sie sich im Ausland behandeln lassen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass Ihre Behandlungsunterlagen und Ihre Rechnung in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.
Eine detaillierte Anleitung zur Einreichung Ihrer Zahnarztrechnung finden Sie hier.
Um einen lebenslangen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist in der privaten Krankenversicherung auch während der Vertragslaufzeit eine vertraglich vereinbarte Änderung der Prämie und des Leistungsumfangs zulässig. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 178f VersVG) bildet hierfür die Grundlage und regelt genau die einzelnen Faktoren, welche als maßgebende Umstände für Änderungen der Prämie oder des Versicherungsschutzes vereinbart werden können. Wir prüfen die Notwendigkeit einer solchen Anpassung jährlich und informieren Sie dann rechtzeitig über etwaige Änderungen. Eine Anpassung kann dazu führen, dass Prämien während der Vertragslaufzeit erheblich ansteigen.
Die jeweiligen Voraussetzungen, unter denen die Höhe der Prämie oder der Versicherungsschutz einseitig von uns als Versicherer verändert werden können sowie die dabei einzuhaltenden Modalitäten, können den Vertragsgrundlagen entnommen werden. Zu den Vertragsgrundlagen gehören unter anderem auch die Versicherungsbedingungen.
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