Wie helfen wir Ihnen im Falle eines rechtlichen Konfliktes?
Der Straßenverkehr birgt großes Potenzial für Rechtsprobleme. Hier ein paar Beispiele wie wir Ihnen helfen können:
Fragen zu Garantie und Gewährleistung rund ums Auto?
Die D.A.S. Rechtsberatung ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Dort beantworten unsere Top-Juristen allgemeine Rechtsfragen und helfen bei der Lösung von Problemen, noch bevor diese entstehen.
Der Unfallgegner bestreitet sein Verschulden?
Manche Angelegenheiten lassen sich auch außergerichtlich lösen. Genau in solchen Fällen kommt die D.A.S. Direkthilfe® zum Einsatz.
Die Kaskoversicherung will nicht für Ihren Schaden aufkommen?
Die Experten unseres Rechtsschutzteams setzen sich auch gegen andere Versicherer und übermächtige Gegner ein.
Muss Sie ein Anwalt vor Gericht vertreten?
Rund 600 spezialisierte D.A.S. Partneranwälte vertreten D.A.S. Rechtsschutz-Kunden vor Gericht und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, selbst einen Anwalt zu wählen.
Ein Fall aus dem echten Leben
Ludmilla S. wohnt in Wien, hat aber Verwandte in der Slowakei. Bei einem Kurzurlaub bei ihrer Mutter streikt ihr Auto plötzlich. Sie muss es in der Slowakei in eine Werkstatt stellen und borgt sich das Auto ihrer Eltern aus, um zurück nach Wien zu fahren. Nach einer Woche ist ihr eigenes Auto repariert und sie kann den ausgeborgten Wagen in die Slowakei zurückbringen.
Einige Zeit später wird ihr ein Schreiben der Strafbehörde zugestellt. Sie soll 450 Euro Strafe bezahlen, da sie das Auto mit ausländischem Kennzeichen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist auf ihren Hauptwohnsitz in Wien umgemeldet hat. Frau S. fällt aus allen Wolken. Welche Frist? Wieso Ummeldung? Sie hat sich das Auto doch nur geliehen!
Eine erfahrene D.A.S. Juristin empfiehlt ihr einen versierten Partneranwalt, der sie bei der Abwehr der Strafe unterstützt. Denn die Strafe ist nicht gerechtfertigt und wurde zu Unrecht verhängt. Der Partneranwalt verteidigt Frau S. in dem Verwaltungsstrafverfahren und Frau S. bekommt Recht. Sie muss die Strafe nicht bezahlen.
Um die Verfahrens- und Anwaltskosten in Höhe von 3.000 Euro kümmert sich die ERGO.
Downloads
Weitere Versicherungsunterlagen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.