
Eislaufen? Aber sicher!
Wir haben ein paar Tipps für Sie, wie Sie sicher übers Eis kommen.
Mehr erfahrenWeltweit sicher unterwegs – Mit der flexiblen ERGO Unfallversicherung AktivER GO!
Jährlich passieren in Österreich fast 82 %* aller Unfälle in der Freizeit und im Haushalt. Schon ein kleiner Radunfall oder ein Sturz zu Hause kann das Leben für immer verändern und Sie finanziell aus dem Gleichgewicht bringen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur die medizinische Grundversorgung und Folgekosten nach einem Unfall, wenn er sich am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin ereignet. Deshalb ist es wichtig, die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer privaten Unfallversicherung zu schließen.
Entscheiden Sie sich für die private Unfallversicherung AktivER GO!, damit Sie ein Unfall finanziell nicht aus dem Gleichgewicht bringt.
* Quelle: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), IDB Austria 2019. Hochrechnung
Die AktivER GO! Varianten
Die Variante Optimaler Schutz punktet zusätzlich mit noch besseren Grund- und Zusatzleistungen - inklusive höheren Maximalsummen.
Damit erhalten Sie eine der höchsten Leistungen bei Dauerinvalidität. Wir leisten ab 0,1 % und ab 20 % überproportional zum Invaliditätsgrad:
Ebenfalls enthalten:
Hinweis: Für die Variante Optimal gilt die AUVBP 2021.
Sie suchen nach einem ausgewogenen Schutz mit einigen Extras?
Hinweis: Für die Variante Basis gilt die AUVB 2021.
Sie möchten eine günstige Absicherung ohne Extras?
Sie sichern sich damit gezielt vorwiegend gegen große Unfallfolgen ab – mit einer preiswerten Kombination der wichtigsten Leistungen.
Hinweis: Für die Variante Start gilt die AUVB 2021.
Beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zum Produkt (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
ERGO erhielt in der Kategorie „Unfallversicherer“ im Bereich „Preis-Leistungsverhältnis“ eine „Branchen-Champion 2023“-Auszeichnung und erzielte heuer sogar in allen 3 Bereichen – Preis-Leistung, Kundenzufriedenheit und Kundenservice - Platzierungen in den Top 3.
Die allgemeinen und besonderen Bedingungen zu Ihrer Versicherung finden Sie auf der Seite Versicherungsbedingungen.
Wir definieren einen Unfall so: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Darunter fallen auch Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei Bemühungen zur Rettung von Menschen- und Tierleben oder im Zuge rechtmäßiger Verteidigung erleidet.
Außerdem werden als Unfälle gewertet:
Taggeld wird bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit im Beruf oder der entgeltlichen Beschäftigung der versicherten Person für längstens 365 Tage innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag gezahlt.
Übt die versicherte Person im Unfallzeitpunkt keinen Beruf aus, wird die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach allgemeiner medizinischer Erfahrung bzw. nach Maßgabe der unfallbedingten Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Funktionen ermittelt.
Es kann auch eine Wartefrist (‚Karenzzeit‘) vereinbart werden. Wird eine Karenzfrist vereinbart und auf der Polizze vermerkt, so leisten wir das Taggeld erst nach Ablauf und unter Abzug dieser Karenzfrist.
Unsere Geldleistungen werden mit Beendigung der Erhebungen fällig, die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung nötig sind.
Es kann sich dabei zum Beispiel um ausstehende Befunde, Gutachten von Sachverständigen und ähnliche Unterlagen handeln. Steht unsere Leistungspflicht fest, lässt sich aber aus Gründen die Sie nicht verschuldet haben, die Höhe der versicherten Leistungen innerhalb eines Monates nach Eingang der Anzeige des Versicherungsfalles nicht feststellen, haben wir auf Ihr Verlangen angemessene Vorschüsse zu leisten.
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle
Die eine versicherte Person infolge
Bitte informieren Sie sich über die Versicherungsbedingungen.
In der Familienunfallversicherung besteht der Versicherungsschutz für zwei erwachsene, namentlich genannte und in der Polizze angeführte Personen sowie für alle namentlich genannten minderjährigen Kinder, Stief-, Adoptiv-, Pflege- oder Enkelkinder.
Zu den Erwachsenen zählen Ehepartner oder Lebensgefährten (auch gleichgeschlechtlich).
Die gewählten Versicherungsleistungen und – summen finden Sie im Antrag, der Polizze und dem diesen beiden Dokumenten beiliegenden Leistungsüberblick.
Eine komplette Darstellung des möglichen Leistungsumfanges finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Im Falle eines Unfallereignisses mit 100 %iger unfallkausaler Arbeitsunfähigkeit leisten wir ab dem 43. Tag der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Verbindlichkeiten der verunfallten versicherten Person für:
Versichert ist der in der Polizze angeführte und berufstätige Versicherungsnehmer, wobei dieser gleichzeitig versicherte Person sein muss, bzw. der berufstätige mitversicherte Lebenspartner im Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Ab dem 43. Tag der vollständigen Arbeitsunfähigkeit ersetzen wir die nachgewiesenen Verbindlichkeiten, welche vom Unfalltag an fällig geworden sind, gesamt bis maximal 1.800 Euro pro angefangenem Monat, längstens zwölf Monate (PLUS). Es ist dabei unerheblich, wer in der Lebens- oder Ehegemeinschaft diese Kosten tatsächlich bezahlt. Diese Fixkosten müssen aber bereits vor dem konkreten Unfallereignis bestanden haben.
Wir bieten Versicherungsschutz, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt.
Aus der Polizze ist ersichtlich, welche Leistungen und Versicherungssummen zum Zeitpunkt des Schadenfalles vereinbart sind.
Der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin ist jene Person, die den Vertrag mit ERGO abgeschlossen hat.
Die versicherte Person ist jene, deren Gesundheitsschädigung infolge eines Unfalles versichert ist. Diese beiden Personen müssen nicht die gleichen sein. Das bedeutet, dass auch andere Personen versichert werden können. Der Name und alle für die Versicherung notwendigen Daten (Geburtsdatum, Beruf/Beschäftigung, Wohnort, Sport-/Freizeitaktivitäten sowie Motorradrisiko der versicherten Personen müssen bei Antragstellung bekanntgegeben werden und in der Polizze aufscheinen.
Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Weiters haben Sie die Möglichkeit, direkt bei uns in der Modecenterstr. 17; 1110 Wien vorbeizukommen und einen Vertrag vor Ort abschließen.
Die Unfallversicherung der ERGO gilt weltweit.
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