
Telemedizin: Wie Technologie die medizinische Versorgung verändert
Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Telemedizin und welche Vorteile bietet die Fernbehandlung?
Mehr erfahrenMit der privaten Krankenversicherung "Sonderklasse nach Unfall" sind Sie nach einem Unfall in besten Händen und genießen freie Krankenhaus- und Arztwahl mit Kostenübernahme für stationäre Krankenhaus- behandlungen.
Ein Unfall lässt sich auch bei gesunder Lebensweise nicht ausschließen. Ausschließen lässt sich aber, nach einem Unfall mit wenig Komfort und ohne Privatsphäre mit mehreren Personen im Zimmer zu liegen. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls eine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. Operation brauchen, bekommen Sie mit einer Sonderklasse nach Unfall-Versicherung die Leistung, die Ihnen gute Betreuung und hohen Komfort sichert.
Mit der ERGO Sonderklasse nach Unfall bekommen Sie hohe Leistung für wenig Geld.
Einfacher und schneller Abschluss ohne Gesundheitsfragen in wenigen Minuten – auch online – möglich. Versicherungsbeginn ab dem Tag nach Abschluss der Versicherung möglich.
Lassen Sie sich nach einem Unfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl (Kategorie Zweibettzimmer) behandeln.
Im Vertragskrankenhaus werden 100 % Ihrer Aufenthalts- und Behandlungskosten (inkl. Operationskosten) sowie der ärztlichen Honorare direkt beglichen.
Die allgemeinen und besonderen Bedingungen zu Ihrer Versicherung finden Sie auf der Seite Versicherungsbedingungen.
Die gesetzliche Sozialversicherung bietet einen guten Schutz für Krankenhausaufenthalte nach einem Unfall. Wenn Sie jedoch von einem Spezialisten operiert werden wollen, das Krankenhaus selbst wählen wollen oder Sie von einem komfortablen Zweibettzimmer profitieren möchten, dann lohnt sich eine private Versicherung.
Bei Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern werden 100% der Kosten für Sonderklasse Zweibettzimmer übernommen. Außerdem können bei einem Unfall Zusatzkosten durch Hubschrauberbergung oder Transport entstehen. Sofern ein stationärer Aufenthalt im Zusammenhang mit dem Unfall stattgefunden hat, sind diese Zusatzkosten gedeckt. Darüber hinaus wird ein Reha-Tagegeld bei einem stationären Aufenthalt geleistet.
Die Prämienhöhe der ERGO Sonderklasse nach Unfall hängt vom Alter der versicherten Person ab. Je jünger diese bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger ist die Prämie. Für Personen ab 18 Jahren ist die Sonderklasse nach Unfall-Versicherung bereits ab ca. 10 Euro monatlich erhältlich.
Versichert werden können alle Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die Ihren Hauptwohnsitz und eine Krankenversicherung in einer österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung bzw. Krankenfürsorgeanstalt/-einrichtung in Österreich haben. Bei Vertragsabschluss der ERGO Sonderklasse nach Unfall stellen wir keine Gesundheitsfragen. Das bedeutet, wir versichern jeden in der genannten Altersgruppe – ohne Ausnahme und ohne Zuschläge.
Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn oft üblich, während der Ihnen keine oder nur eingeschränkte Leistungen zur Verfügung stehen. Die ERGO Sonderklasse Unfall bietet jedoch – ganz ohne Wartezeit - Schutz ab Versicherungsbeginn.
Ja, Sie haben freie Krankenhaus- und Arztwahl und zwar weltweit. Wir empfehlen jedoch, eines unserer Vertragskrankenhäuser zu wählen. Dort übernehmen wir 100% der Kosten und verrechnen direkt mit dem Krankenhaus. Lassen Sie sich in einem Krankenhaus behandeln, das nicht auf der Liste der Vertragskrankenhäuser steht, dann erstatten wir Ihnen die bezahlten Rechnungen in begrenzter Höhe.
Wählen Sie nach einem Unfall einen Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse, erhalten Sie als Entschädigung ein Ersatztagegeld.
Um einen lebenslangen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist in der privaten Krankenversicherung auch während der Vertragslaufzeit eine vertraglich vereinbarte Änderung der Prämie und des Leistungsumfangs zulässig. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 178f VersVG) bildet hierfür die Grundlage und regelt genau die einzelnen Faktoren, welche als maßgebende Umstände für Änderungen der Prämie oder des Versicherungsschutzes vereinbart werden können. Wir prüfen die Notwendigkeit einer solchen Anpassung jährlich und informieren Sie dann rechtzeitig über etwaige Änderungen. Eine Anpassung kann dazu führen, dass Prämien während der Vertragslaufzeit erheblich ansteigen.
Die jeweiligen Voraussetzungen, unter denen die Höhe der Prämie oder der Versicherungsschutz einseitig von uns als Versicherer verändert werden können sowie die dabei einzuhaltenden Modalitäten, können den Vertragsgrundlagen entnommen werden. Zu den Vertragsgrundlagen gehören unter anderem auch die Versicherungsbedingungen.
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