Tipps für die Grabpflege
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Mehr erfahrenERGO fürs Leben mit Einmalerlag. Der clevere Schachzug für Ihr Geld: Flexibel veranlagen mit Steuervorteilen. Für 50 Plus ohne Gesundheitsfragen bei lebenslanger Laufzeit.
ERGO fürs Leben mit Einmalprämie ist dann sinnvoll, wenn Sie mindestens 5.000 Euro veranlagen wollen. Bei diesem Vorsorgekonzept bestimmen Sie den Kurs. Mit einer individuellen Laufzeit und mit flexiblen Auszahlungen. Egal, ob Sie Ihre Träume finanzieren, die Fixkosten in der Pension sichern oder für die nächste Generation vorsorgen und gezielt Vermögen weitergeben möchten – Mit ERGO fürs Leben bleiben Sie flexibel.
Sie bestimmen, wer Ihr Geld im Ablebensfall erhalten soll.
Durch das namentliche Bezugsrecht (= die von Ihnen genannte Person) wird Ihr Vermögen wie von Ihnen gewünscht ausgezahlt und fällt nicht in die Verlassenschaft. Damit können Sie Personen, die Ihnen nahestehen und nicht erbberechtigt sind, absichern und versorgen, wie z.B. Lebensgefährten, Enkel- oder Patenkinder.
Ihr Ablebensschutz beträgt 105% des Wertes der klassischen Deckungsstockveranlagung einschließlich einer etwaigen darin enthaltenen Gewinnbeteiligung und/oder 105% des vorhandenen Fondsguthaben - je nach gewählter Veranlagungsform.
Wählen Sie aus zwei Varianten die Laufzeit, die zu Ihnen passt.
Sie legen zu Beginn eine bestimmte Laufzeit fest. Von 15 bis 45 Jahren ist alles möglich. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind, können Sie die Laufzeit bereits ab 10 Jahren wählen. Zusätzlich entscheiden Sie sich für Ihren Versicherungsschutz: Mindestens 100% der Einmalprämie plus Laufzeit in Prozent bis zu 150% der Einmalprämie.
Sie möchten sich noch nicht festlegen, wie lange Ihr Geld veranlagt wird? Dann ist ERGO fürs Leben mit lebenslanger Laufzeit genau das Richtige für Sie. Diese können Sie bis zu einem Alter von 80 Jahren abschließen und das bis zu 200.000 Euro Einmalprämie ohne Gesundheitsfragen. Nach 10 Jahren Mindestlaufzeit entscheiden Sie, wann Sie Ihr Kapital abrufen möchten.
Mehr Sicherheit oder mehr Ertragschancen? Kombinieren Sie zwei Anlageformen.
Sie sind nicht bereit, für höhere Ertragschancen große Risiken einzugehen. Sie legen Wert auf Sicherheit und stabile Leistungen. Veranlagen Sie daher 100 % in der klassischen Veranlagung. Für mehr Ertrag kann ein geringer Prozentsatz in Fonds investiert werden.
Höhere Ertragschancen - höheres Risiko. Für höhere Ertragschancen nehmen Sie ein höheres Risiko in Kauf.
Für Sie stehen die Ertragschancen einer Veranlagung im Vordergrund. Dafür verzichten Sie auf Sicherheit.
Geld, wenn Sie es brauchen.
Sie lassen sich Ihr Kapital einmalig auszahlen. KESt.- und ESt.-frei.
Oder Sie entscheiden sich für eine laufende „Renten“-Auszahlung.
Oder einen Mix aus beidem.
Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.
Weitere Versicherungsunterlagen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherungen.at
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.
Lesen Sie außerdem unsere Rechts- und Risikohinweise zu Ihrer Versicherung.
Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen finden Sie unter Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen.
Für die Fondsveranlagung steht Ihnen eine breite Auswahl an Aktienfonds, Anleihenfonds, Dachfonds, Multi-Asset-Fonds und Themenfonds zur Verfügung – für alle Anlegertypen. Unsere Fondspalette besteht nur aus Fonds, die nach unseren Maßstäben zu den Besten Ihrer Kategorie zählen. Wir unterziehen unsere breit gefächerte Fondsauswahl vierteljährlich einem konsequenten und transparenten Qualitätssicherungsprozess.
Sie können entscheiden, wie Ihr Kapital investiert wird: Von 100 % klassischer Veranlagung bis zu 100 % fondsgebundener Veranlagung ist jede Mischung (in 10 % Schritten) möglich und monatlich veränderbar.
Sie können bereits erreichte Erträge absichern, indem Sie Ihr angespartes Kapital einfach und schnell in die klassische Veranlagung umschichten.
Die Versicherungsprämie beinhaltet 4 % Versicherungssteuer. Eine Kapitalauszahlung nach Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer ist grundsätzlich einkommensteuerfrei. Die Kursgewinnsteuer bzw. Vermögenszuwachssteuer findet keine Anwendung.
Im Ablebensfall zahlen wir an die von Ihnen genannte Person 105 % des aktuellen Wertes der Veranlagung.
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