Tipps für sicheres Schwimmen in Seen und Freibädern

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Mädchen springt von Steg ins Wasser

Laut Unfalldatenbank des Kuratoriums fürs Verkehrssicherheit (KFV) gibt es jährlich knapp 4.000 Verletzte nach einem Badeunfall. Ungefähr 30 bis 50 Personen sterben jährlich in Österreich bei Badeunfällen. Vor allem Kleinkinder sind stark gefährdet, da sie bei Gefahrensituationen im Wasser in einen reflexartigen Schockzustand geraten und so nicht auf sich aufmerksam machen können. 40 % der Badeunfälle von Kindern passieren im privaten Bereich, z. B. im eigenen Pool oder Gartenteich. In 34 % der Fälle sind Kinder in öffentlichen Gewässern (Schwimmbäder, Seen) betroffen.

Welche Sicherheitsregeln sollten daher Badegäste für sich und ihre Kleinen beherzigen?

1. Darauf achten, wo man baden geht

Generell ist es ratsam, nur in überwachten Gewässern oder Schwimmbecken zu baden – in Freibädern sind Bademeister für die Sicherheit zuständig, an Badeseen sollten Wasserwacht oder Rettungsschwimmer vor Ort sein. Beachten Sie unbedingt die Hinweis-, Verbots- oder Warnschilder an öffentlichen Gewässern! Schwimmen Sie niemals, wenn ein Badeverbot herrscht. Nutzen Sie außerdem nur ausgewiesene Badebereiche, sonst können möglicherweise ein schlammiger Untergrund, Schlingpflanzen unter Wasser oder versteckte Strömungen gefährlich werden. Mit Kindern sollten Sie sich vor dem Badespaß gemeinsam am Ufer orientieren, das Wasser  erkunden und die Tiefe überprüfen – damit „Wasserbomben“ nicht zu Verletzungen führen.

2. Nur nicht selbst überschätzen!

Ob Schwimmer oder Nichtschwimmer: Häufig sind Leichtsinn, Missachtung der Baderegeln oder Selbstüberschätzung Ursachen für Badeunfälle. Auch der Kreislauf kann Probleme bereiten: Um ihn zu schonen, gehen Sie langsam ins Wasser oder duschen Sie sich im Freibad vor dem Baden ab. Frieren Sie im Wasser, sollten Sie schnellstmöglich das Wasser verlassen. Denn ein unterkühlter Körper kann Desorientierung, Müdigkeit oder sogar Kreislaufversagen zur Folge haben.

Für gute Schwimmer gilt: Während des Schwimmens die Entfernung zum Ufer im Blick behalten! Für den Rückweg müssen noch genügend Kraftreserven vorhanden sein. Sind auf einem See Schiffe oder Boote unterwegs, ist besondere Vorsicht geboten: Ihre Sogwirkung ist nicht zu unterschätzen!

Schwingt das Wetter plötzlich um und Gewitterwolken ziehen auf, sollten Badende umgehend den See oder das Becken verlassen. Da Wasser den elektrischen Strom gut leitet, trifft ein Blitzeinschlag einen weit entfernten Schwimmer ebenso stark, als hätte ihn der Blitz direkt getroffen.

3. Schwimmen lernen

Vor allem bei Kindern im derzeit ein wichtiges Thema: Schwimmen lernen. Jedes zweite achtjährige Kind kann nicht schwimmen, so die aktuellen Zahlen aus dem Wiener Stadtschulrat. In schwierigen Situationen, z. B. das Verschlucken von Wasser, werden Kinder schnell panisch, verfallen in einen Schockzustand und gehen oft unbemerkt unter. Für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren kann bereits ein seichtes Gewässer gefährlich sein: Fallen sie ins Wasser, fehlt ihnen die Orientierung, um alleine wieder aufzustehen. Sind Kinder mit dem Wasser vertraut oder können schwimmen, bedeutet das nicht, dass sie unbegleitet ins Wasser gehen können. Ihre Kraft reicht meist nur für kurze Strecken. Am besten ist es, wenn jemand nebenher schwimmt.

4. Vorsicht bei Luftmatratze & Co.

Auch mit Schwimmflügeln oder -reifen sollten Kinder nie unbeobachtet bleiben. Gummitiere oder Luftmatratzen sind als Hilfsmittel weniger geeignet: Sie können den Kindern leicht aus den Händen rutschen, außer Reichweite geraten oder sie treiben damit ins tiefere Wasser ab. Eltern sollten mit dem Nachwuchs im Wasser immer in Sicht- und Rufkontakt bleiben.

5. Rücksicht auf andere Badegäste nehmen

In Freibädern kann es bereits am Beckenrand zu Unfällen kommen. Denn oftmals stehen oder sitzen dort Badegäste. Kollisionen mit ausgelassen spielenden Kindern sind da vorprogrammiert und ein verdrehtes Knie, Kopfverletzungen oder Knochenbrüche oft die Folge. Aber auch der beliebte Sprungturm hat Gefahrenpotential. Der Landungsbereich ist zwar meist ein separates Becken. Wagemutige Turmspringer sollten auf jeden Fall vor dem Absprung nach unten blicken und sicherstellen, dass sich dort niemand aufhält. Sind Sprünge vom Beckenrand erlaubt, ist darauf zu achten, dass das Wasser tief genug ist. Andernfalls besteht die Gefahr von Schädel-, Hirn- und Halswirbelverletzungen. Bei Wasserrutschen sollten Kinder den nötigen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Unten angekommen am besten das Auffangbecken sofort verlassen.

Was sowohl Schwimmbad- als auch Badeseebesucher wissen sollten: Bei einem Freizeitunfall greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Auf der sicheren Seite ist deshalb, wer sich im Fall der Fälle auf den Schutz seiner <link p/unfallversicherung/>privaten Unfallversicherung</link> verlassen kann.