Ärger mit den Nachbarn
Der Streit zwischen Nachbarn ist ein Klassiker in Österreichs Gerichtssälen. Sei es die Grundstücksgrenze, ein schattenwerfender Baum oder ein beschädigter Zaun, wenn es um das eigene Heim geht, kochen die Emotionen oft über.
So ist die Grundstücksgrenze geregelt
Will man auf seinem Grundstück bauen, muss man sich an gesetzliche Regelungen halten. Der Abstand von neu errichteten Gebäuden zur Grundstücksgrenze ist klar geregelt. Das gilt auch für Nebengebäude, die gesonderten Regelungen unterliegen.
Auch wenn man sich als Grundstücksbesitzer im Recht wähnt, ist es immer ratsam seine Nachbarn einzubeziehen. So können potentielle Konflikte schon Vorfeld erkannt und ausgeräumt werden.
Herrscht bezüglich der genauen Grundstücksgrenze Unklarheit, kann ein Blick ins Grundbuch helfen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Eintragung:
- Grenzkataster: Hier handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Eintragung. Die eingetragene Grenze lässt sich nicht durch einen gerichtlichen Streit oder Ersitzung ändern.
- Grundsteuerkataster: Ein Eintrag im Grundsteuerkataster ist rechtlich nicht verbindlich. Grundeigentümer können beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Grenzerneuerung oder Grenzberechtigung stellen.
Der Großteil aller Grundstücksgrenzen ist „nur“ im rechtlich unverbindlichen Grundsteuerkataster eingetragen.
Streit um Baum
Ein Baum gehört demjenigen Grundbesitzer, auf dessen Grundstück sich der Baumstamm befindet. Wird der Baumstamm durch die Grenze durchschnitten, steht der Baum im Miteigentum beider Nachbarn.
Eine bundesgesetzliche Bestimmung, die regelt, ob Bäume und Sträucher direkt an der Grundgrenze gepflanzt werden dürfen, gibt es nicht. In einigen Bundesländern herrschen aber Vorschriften bezüglich Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze.
Im § 422 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ist ein sogenanntes „Selbsthilferecht“ vorgesehen. Überhängende Äste oder Wurzeln des Nachbarbaums dürfen mittels fachgerechtem und schonenden Vorgehen entfernt werden. Der Baumeigentümer kann an den Kosten zur Beseitigung nur beteiligt werden, falls ein Schaden droht oder eingetreten ist.
Wird durch hohe Bepflanzung Licht oder Luft genommen, gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruch.
Streit um Zaun
Droht dem Nachbarn ein Schaden oder ist ein solcher bereits eingetreten ist, muss der Mangel am Zaun vom Eigentümer behoben werden.
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Rechtsstreit – Kosten und Probleme vermeiden
Durchblick bewahren
Bei einem Streit um die Grundstücksgrenze gilt es eine Vielzahl an bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften (z.B. Forstgesetz, Baumschutzgesetz,…) zu befolgen, in manchen Bundesländern und Gemeinden gibt es zusätzliche Ausnahmeregelungen. Beratung durch Profis kann Licht ins Dunkel bringen und die eigene Position für eine außergerichtliche Streitbeilegung stärken.
Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.
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