Beispiele für den Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz
- Ihre neue Waschmaschine funktioniert nach kurzer Zeit schon nicht mehr?
- Ihre Haushaltsversicherung weigert sich, einen Schaden zu übernehmen?
Ein Fall aus dem echten Leben
Fatma M. hat sich bei einem Elektrofachhändler eine neue Waschmaschine gekauft. Anfangs ist damit noch alles in Ordnung, aber bereits nach drei Wochen funktioniert das Gerät nicht mehr. Frau M. möchte, dass der Händler die Reparatur übernimmt. Dieser weigert sich aber. Auch ein Austausch des defekten Geräts kommt für ihn nicht in Frage.
Frau M. ist zum Glück bei der ERGO versichert und kann sich unter 0800 22 44 22 an erfahrene Juristen wenden. Diese versuchen, mit der D.A.S. Direkthilfe®, der außergerichtlichen Konfliktlösungsmethode, den Händler zum Einlenken zu bewegen.
Als sich der Verkäufer der Waschmaschine weiterhin weigert, schaltet sich eine spezialisierte D.A.S. Partneranwältin ein. Diese zieht mit dem Fall vor Gericht und bekommt bereits in erster Instanz Recht zugesprochen. Der Händler muss die Waschmaschine reparieren oder das Gerät austauschen.
Um die Prozesskosten muss sich Frau M. auch nicht kümmern, da diese vom Gegner übernommen werden.
Bestandteile des Start-Rechtsschutz sind:
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