Schüler Rechtschutz
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Schüler-Rechtsschutz

versichert die Bekämpfung von Entscheidungen der Schulbehörde.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Weiter Schulbegriff

Gilt für öffentliche Schulen und Privatschulen

Bis zur höchsten Instanz

Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor dem Landes- oder Bundesverwaltungsgerichts und vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof

Kostenersatz
  • Beschwerde gegen die Entscheidung der Schulbehörde
  • Vorlageantrag an das Landes- oder Bundesverwaltungsgericht
  • eine mündliche Verhandlung vor dem Landes- oder Bundesverwaltungsgericht
  • Kosten für Verfassungsgerichtshofbeschwerden sowie Revisionen und Fristsetzungsanträge an den Verwaltungsgerichtshof

Beispiele für den Schüler-Rechtsschutz

  • Ihr Sohn hat aufgrund unfairer Fragen des Lehrers die Wiederholungsprüfung nicht bestanden.
  • Mit dem Schüler-Rechtsschutz vertritt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung Ihre Kinder bei Streitigkeiten aus dem Schulrecht.

Ein Fall aus dem echten Leben

Silvia F. ist zweifache Mutter. Beide Kinder sind noch schulpflichtig. Leider steht dem 13-jährigen Tobias eine Nachprüfung in Mathematik ins Haus. Er bereitet sich den ganzen Sommer über auf die Prüfung vor. Am Prüfungstag das ernüchternde Ergebnis: Tobias besteht die Prüfung nicht und muss die dritte Klasse Gymnasium wiederholen.

Auf die Fragen, die Tobias bekommen hat, war er nicht vorbereitet. Das gefragte Themengebiet ist im Lehrplan der siebten Schulstufe nämlich gar nicht vorgesehen. Frau F. legt eine Beschwerde bei der Schulbehörde ein. Diese ändert aber nichts an der Entscheidung, dass Tobias nicht aufsteigen darf.

Verzweifelt wendet sich Tobias Mutter an die D.A.S. Juristen. Die Rechtsexperten verständigen einen spezialisierten Anwalt, der die Interessen ihres Sohnes vor dem Verwaltungsgericht durchsetzt. Und siehe da – es wird entschieden, dass Tobias die Prüfung noch einmal wiederholen darf.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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