Schüler Rechtschutz
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Schüler-Rechtsschutz

versichert die Bekämpfung von Entscheidungen der Schulbehörde.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Geltungsbereich:

Gilt für öffentliche Schulen und Privat-Schulen.

Bis zur höchsten Instanz

Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor dem Landes- oder Bundesverwaltungs-Gerichts und vor dem Verfassungs- und Verwaltungs-Gerichtshof

Kostenersatz
  • Beschwerde gegen die Entscheidung der Schul-Behörde
  • Vorlage-Antrag an das Landes- oder Bundes-Verwaltungsgericht
  • eine mündliche Verhandlung vor dem Landes- oder Bundes-Verwaltungsgericht
  • Kosten für Verfassungs-Gerichtshof-Beschwerden und Revisionen und Fristsetzungs-Anträge an den Verwaltungs-Gerichtshof 

Beispiele für den Schüler-Rechtsschutz

  • Ihr Sohn hat aufgrund unfairer Fragen des Lehrers die Wiederholungsprüfung nicht bestanden.
  • Mit dem Schüler-Rechtsschutz vertritt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung Ihre Kinder bei Streitigkeiten aus dem Schulrecht.

Ein Fall aus dem echten Leben

Silvia F. ist zweifache Mutter. Beide Kinder sind noch schulpflichtig. Leider steht dem 13-jährigen Tobias eine Nachprüfung in Mathematik ins Haus. Er bereitet sich den ganzen Sommer über auf die Prüfung vor. Am Prüfungstag das ernüchternde Ergebnis: Tobias besteht die Prüfung nicht und muss die dritte Klasse Gymnasium wiederholen.

Auf die Fragen, die Tobias bekommen hat, war er nicht vorbereitet. Das gefragte Themengebiet ist im Lehrplan der siebten Schulstufe nämlich gar nicht vorgesehen. Frau F. legt eine Beschwerde bei der Schulbehörde ein. Diese ändert aber nichts an der Entscheidung, dass Tobias nicht aufsteigen darf.

Verzweifelt wendet sich Tobias Mutter an die D.A.S. Juristen. Die Rechtsexperten verständigen einen spezialisierten Anwalt, der die Interessen ihres Sohnes vor dem Verwaltungsgericht durchsetzt. Und siehe da – es wird entschieden, dass Tobias die Prüfung noch einmal wiederholen darf.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.