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Rechtsanwalt Dr. Dieter Perz über Ihr Recht im Fitnessstudio


Rechtstipps für Fitnessstudiokunden

Sie überlegen, Kunde eines Fitnessstudios zu werden? Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie gewisse Punkte beachten, um nicht am Ende eine unerwartete Überraschung zu erleben.

Inhalt

1. Online Anmeldung

2. Zahlungsform

3. Vertragsdauer

4. Kündigung

1. Online-Anmeldung

 
Gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 1 FAGG haben Sie bei Online-Anmeldung ein 14-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht – ohne Angabe von Gründen.

2. Zahlungsform

  • Monatliche Zahlung: Empfehlenswert.
     
  • Zahlung im Voraus: Riskant bei Betriebsunterbrechungen oder Insolvenz des Studios.

3. Vertragsdauer


Befristete Verträge

Enden zu einem festen Datum, können sich aber automatisch verlängern, wenn Sie nicht widersprechen.

Unbefristete Verträge

Laufen bis Kündigung weiter, oft mit Mindestlaufzeit (z. B. 12 Monate). Die Kündigung ist häufig nur zum Monatsende möglich.
 

Tipp: Wählen Sie kürzere Bindungsfristen – die Euphorie verfliegt oft schneller als gedacht.

 

Verbotene Klauseln

  • Verträge mit Laufzeit von mehr als 24 Monaten ohne vorzeitige Kündigung sind unzulässig (9 Ob 69/11d).
     
  • OGH 4 Ob 59/22p: Mindestlaufzeit 16 Monate sowie Pauschalen (Verwaltung, Chip, Service) sind rechtsunwirksam.

4. Kündigung


Kündigungsfrist

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 1–3 Monate. Die Kündigung muss z. B. bei 2 Monaten Frist rechtzeitig vor Vertragsende eingehen. Lassen Sie sich immer eine Bestätigung erteilen (Post-Sendung oder E-Mail).
 

Eine vorzeitige Kündigung ist möglich bei:

  • Wesentlichen Änderungen der Öffnungszeiten
     
  • Verletzung oder gesundheitliche Einschränkungen (ärztliches Attest ggf. nötig)
     

Grundsätzlich gilt: Keine Kündigung vor Ablauf der Grundlaufzeit.

Abschließender Tipp

Lassen Sie sich immer eine Kopie des unterschriebenen Vertrags aushändigen. Dort finden Sie Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten. Lassen Sie unklare Klauseln erklären.

Über den Anwalt

Rechtsanwalt Dr. Dieter Perz ist D.A.S. Partneranwalt bei der Kanzlei Hochsteger/Perz/Wallner Rechtsanwälte.
 

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Materialgutrecht
  • Miet- und Wohnungsrecht
  • Immoblien- und Liegenschaftsrecht
  • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Unternehmenssanierung
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht

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