Körperverletzung und Strafe
Körperverletzung ist ein Delikt, das im Österreichischen Strafgesetzbuch klar geregelt ist. Nicht nur die klassische Schlägerei endet oft mit einer Körperverletzung, auch Verkehrsunfälle oder Behandlungsfehler sind häufige Gründe für ein entsprechendes Verfahren. Neben dem Strafrecht kommt auch dem zivilrechtlichen Aspekt eine tragende Rolle zu.
Was ist Körperverletzung?
Die Körperverletzung wird in Österreich im Strafgesetzbuch in den §§ 83-88 geregelt.
Unterschieden wird zwischen unterschiedlichen Formen der Körperverletzung, die sich im Strafausmaß widerspiegeln.
Kriterien für die Einstufung der Körperverletzung
- Verletzungsgrad
- Gesundheitliche Folgen für das Opfer
- Wirtschaftliche Folgen für das Opfer
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Arten der Körperverletzung
Einfache (leichte) Körperverletzung (§ 83 StGb)
Eine leichte Körperverletzung ist als Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person geregelt. Das bedeutet: Jeder vorsätzlich zugefügte körperliche Schaden bzw. Gesundheitsschädigung gilt als Körperverletzung.
Schwere Körperverletzung (§ 84 StGb)
Bei einer fahrlässig zugefügten Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit die länger als 24 Tage dauert sowie bei schweren Verletzungen (z.B. innere Organe), kommt die schwere Körperverletzung zum Tragen. Ebenso kommt dieser Paragraf zur Anwendung, wenn Lebensgefahr bestand, besondere Qualen zugefügt wurden oder in Verabredung mit anderen Personen gehandelt wurde.
Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 StGb)
Bei schweren Verletzungen, die zumindest für lange Zeit anhalten.
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGb)
Wenn die Körperverletzung den Tod des Geschädigten zur Folge hat.
Absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGb)
Absicht besteht, wenn der Täter die Folgen der Körperverletzung bewusst in Kauf nimmt.
Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGb)
Fahrlässigkeit besteht wenn die Körperverletzung nicht mit Absicht, jedoch mit einer objektiv sorgfaltswidrigen Handlung einherging.
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