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Körperverletzung - was tun?

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Körperverletzung und Strafe

Körperverletzung ist ein Delikt, das im Österreichischen Strafgesetzbuch klar geregelt ist. Nicht nur die klassische Schlägerei endet oft mit einer Körperverletzung, auch Verkehrsunfälle oder Behandlungsfehler sind häufige Gründe für ein entsprechendes Verfahren. Neben dem Strafrecht kommt auch dem zivilrechtlichen Aspekt eine tragende Rolle zu.

Was ist Körperverletzung?

Die Körperverletzung wird in Österreich im Strafgesetzbuch in den §§ 83-88 geregelt.

Unterschieden wird zwischen unterschiedlichen Formen der Körperverletzung, die sich im Strafausmaß widerspiegeln.

Kriterien für die Einstufung der Körperverletzung

  • Verletzungsgrad
  • Gesundheitliche Folgen für das Opfer
  • Wirtschaftliche Folgen für das Opfer
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Arten der Körperverletzung

Eine leichte Körperverletzung ist als Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person geregelt. Das bedeutet: Jeder vorsätzlich zugefügte körperliche Schaden bzw. Gesundheitsschädigung gilt als Körperverletzung.

Bei einer fahrlässig zugefügten Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit die länger als 24 Tage dauert sowie bei schweren Verletzungen (z.B. innere Organe), kommt die schwere Körperverletzung zum Tragen. Ebenso kommt dieser Paragraf zur Anwendung, wenn Lebensgefahr bestand, besondere Qualen zugefügt wurden oder in Verabredung mit anderen Personen gehandelt wurde.

Bei schweren Verletzungen, die zumindest für lange Zeit anhalten.

Wenn die Körperverletzung den Tod des Geschädigten zur Folge hat.

Absicht besteht, wenn der Täter die Folgen der Körperverletzung bewusst in Kauf nimmt.

Fahrlässigkeit besteht wenn die Körperverletzung nicht mit Absicht, jedoch mit einer objektiv sorgfaltswidrigen Handlung einherging.

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Weiteres Vorgehen bei Körperverletzung

Polizei verständigen

Informieren Sie als Opfer unmittelbar die Polizei, z.B. per Notruf. Je nach Schwere der Verletzung, sind die Behörden von Amts wegen verpflichtet Anklage einzubringen (Offizialdelikt).

Dokumentieren

Dokumentieren Sie die genauen Umstände des Vorgangs. Angefangen von Datum und Ort bis hin zu Beteiligten und möglichen Zeugen.

Medizinische Untersuchung

Verletzungen sollten von einem Arzt untersucht und dokumentiert werden.

Aufforderungsschreiben

Setzen Sie ein Schreiben an den Täter, bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf, bezüglich möglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, Heilungskosten oder Schadensersatz. Bevor Sie dies tun, holen Sie jedenfalls juristischen Rat ein. Manchmal wird unbedacht auf Ansprüche durch ein schnell verfasstes oder fehlerhaftes Schreiben verzichtet.
 

Anzeige

Wenn Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung machen, werden die Behörden ein Ermittlungsverfahren starten. Anzeigen bei Offizialdelikten können nicht mehr zurückgezogen werden.

Zivilrechtlicher Weg

Neben dem Strafrecht gibt es noch den zivilrechtlichen Weg um Ansprüche (Schmerzensgeld, Heilungskosten oder Schadensersatz) geltend zu machen.

Rechtsstreit – Kosten und Probleme vermeiden

Fristen und Schadenersatzansprüche

Nicht immer ist eindeutig nachvollziehbar, wer ursächlich für den Schaden Schuld trägt. Oft widersprechen sich Aussagen der Beteiligten oder es liegt ein Mitverschulden des Opfers vor. Die D.A.S.-Experten behalten den Durchblick und liefern eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten.

Kosten eines Rechtsstreits

Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
  • ​Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk 

 

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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen oder uns unter unserer Telefonnummer 0800 22 44 22 erreichen.

Wir verfügen über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

Die monatliche Kosten betragen 5,90 Euro.

Recht2Go ist jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigunsfrist kündbar.

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