Verstoß gegen Urheberrecht
Das Urheberrecht bekam mit dem Aufkommen von Internet, Smartphones und der Digitalisierung stetig mehr Wichtigkeit. Nie war es einfacher, Zugriff auf Millionen von Fotos, Songs, Texten und Videos zu haben. Doch was passiert, wenn man plötzlich seine eigenen Fotos auf einer anderen Webseite wiederfindet? Wie gehe ich vor, wenn meine Texte ohne mein Einverständnis abgedruckt werden? Ab wann wird ist ein Werk vom Urheberrecht geschützt und was muss man dafür tun? Und wie verhindert man, dass man gegen das Urheberrecht anderer verstößt?
Was ist das Urheberrecht und was ist eine Urheberrechtsverletzung?
Was ist das Urheberrecht?
Mit dem Urheberrecht werden die eigentümlich geistigen Schöpfungen einer Person auf deren ideelle und materielle Verwertung geschützt. Dies kann sich dabei um die Werke der Literatur, der Musik (auch Tanzchoreografien), der Grafik, der Fotografie, der Filmkunst oder auch um (Programmier-)Code handeln. Der Urheber/Die Urheberin hat das alleinige Recht, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Auch ist es dem Urheber vorbeihalten, sein Werk zu verändern, zu bearbeiten, zu kürzen und zu übersetzen. Dazu ist die Namensnennung als Urheber im Urheberrecht geregelt.
Was ist vom Urheberrecht geschützt?
Um vom Schutz des Urheberrecht abgedeckt zu sein, müssen die Werke über ein "Mindestmaß an Individualität und Originalität" verfügen und sich von anderen Werken differenzieren. Der Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist der Urheber. Jener hat die Entscheidungsvollmacht über die Verwendung seines Werkes und kann ebenso entscheiden, ob und inwieweit sein Werk von anderen Personen vervielfältigt, veröffentlicht oder bearbeitet werden darf. Dieses Recht kann der Urheber/die Urheberin auch weitergeben, etwa an einen Vertrag oder ein Label.
Wie kann ich mein Werk durch das Urheberrecht schützen?
Im Gegensatz zu Patenten entsteht das Urheberrecht automatisch, sobald die Idee in einer Form aufgezeichnet wird. Es gibt keine zentrale Stelle oder Organisation, bei der man sein Urheberrecht einträgt (siehe dazu: wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?).
Was ist eine Urheberrechtsverletzung?
Von einer Urheberrechtsverletzung spricht man, wenn ein urheberrechtliches Werk ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers/der Rechteinhaberin verwendet wurde. Meist wird vom Geschädigten nach Entdecken der Urheberrechtsverletzung hierzu eine Abmahnung an den Schädiger zugesandt. In diesem wird die Unterlassung gefordert und unter Umständen ein Schadensersatz gefordert. Der außergerichtliche Weg ist hierbei eher typisch. Sollte keine außergerichtliche Lösung erzielt werden, kann man den Weg eines Zivilverfahrens gegen den Schädiger wählen. Gemäß § 91 Urheberrechtsgesetz kann man in bestimmten Fällen auch strafrechtlich gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen.
Ein Beispielfall: Firmenfotos unerlaubt verwendet
Hasan A. ist selbstständiger Friseur und bekannt für seine ausgefallenen und extravaganten Frisuren. Um seinen Kunden einen Vorgeschmack auf seine Friseurkünste zu geben, stellt er Fotos seiner schönsten Haarkreationen auf seiner Website zur Verfügung.
Eines Tages macht ihn eine Kundin darauf aufmerksam, dass das Foto ihrer Brautfrisur, die Herr A. kunstvoll kreiert hat, auf der Website eines anderen Friseursalons zu finden ist.
Erfahren Sie hier, wie die D.A.S. Experten diesen Fall gelöst haben.
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Worauf hat der Geschädigte Anspruch?
Bei einer zivilrechtlichen Vorgehensweise hat der Geschädigte Anspruch auf:
- Unterlassung
- Beseitigung
- Schadensersatz
- Rückruf, Überlassung und Vernichtung
- Auskunft
- Vorlage und Besichtigung
Klären Sie die Nutzungsrechte
Falls Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwenden wollen, müssen Sie direkt beim Urheber die Nutzungsrechte beziehen. Hier klären Sie mit dem Urheber vertraglich ab, wer das Werk in welchen Rahmen verwenden darf. Unterschieden wird generell zwischen einfachen Nutzungsrecht (erlaubt weiteren Personen die Werknutzung) und dem ausschließlichen Nutzungsrecht (nur der Rechteinhaber hat das uneingeschränkte Nutzungsrecht). Dazu können Einschränkungen für die Nutzung vertraglich geregelt werden, wie etwa zeitliche, räumliche oder inhaltliche Begrenzungen.
Verwenden Sie im Zweifel Werke mit Creative Commons Lizenz
Content mit CC-Lizenz bedeutet nicht, dass es lizenzfrei verwendet werden darf, aber es bedeutet, dass man die Werke unter Einhaltung der Lizenzvorgaben kostenfrei verwenden darf. Bei CC-Lizenzen ist in der Regel sehr genau beschrieben, wie und für was man die Werke weiterverwenden kann.
Wie verhalte ich mich im Falle einer Urheberrechtsverletzung?
Nichts übereilen
Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden - aber es empfiehlt sich, die Vorwürfe in Ruhe zu prüfen und den Zahlungsaufforderungen nicht sofort nachzukommen.
Streitwert prüfen
Oft sind die Forderungen überzogen oder beinhalten bereits horrende Anwaltskosten. Wichtig ist, bevor etwaige Zahlungen geleistet werden, den Streitwert gegenzurechnen.
Risiken und Probleme beim gerichtlichen Vorgehen
Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man über die Kosten eines Gerichtsverfahrens nachdenken. Abgesehen der eigenen Anwaltskosten trägt man besonders im Falle einer Niederlage vor Gericht auch die Prozessführungskosten.
Was bietet Recht2Go?
- Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
- Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
- Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk
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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen
Welche Leistungen bietet Recht2Go?
Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.
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