Rechtsanwältin tippt nach Urheberrechtsverletzung Daten in Laptop ein
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Urheberrechtsverletzung - was nun?

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Verstoß gegen Urheberrecht

Das Urheberrecht bekam mit dem Aufkommen von Internet, Smartphones und der Digitalisierung stetig mehr Wichtigkeit. Nie war es einfacher, Zugriff auf Millionen von Fotos, Songs, Texten und Videos zu haben. Doch was passiert, wenn man plötzlich seine eigenen Fotos auf einer anderen Webseite wiederfindet? Wie gehe ich vor, wenn meine Texte ohne mein Einverständnis abgedruckt werden? Ab wann wird ist ein Werk vom Urheberrecht geschützt und was muss man dafür tun? Und wie verhindert man, dass man gegen das Urheberrecht anderer verstößt?

Was ist das Urheberrecht und was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Was ist das Urheberrecht?

Mit dem Urheberrecht werden die eigentümlich geistigen Schöpfungen einer Person auf deren ideelle und materielle Verwertung geschützt. Dies kann sich dabei um die Werke der Literatur, der Musik (auch Tanzchoreografien), der Grafik, der Fotografie, der Filmkunst oder auch um (Programmier-)Code handeln. Der Urheber/Die Urheberin hat das alleinige Recht, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Auch ist es dem Urheber vorbeihalten, sein Werk zu verändern, zu bearbeiten, zu kürzen und zu übersetzen. Dazu ist die Namensnennung als Urheber im Urheberrecht geregelt.

Was ist vom Urheberrecht geschützt?

Um vom Schutz des Urheberrecht abgedeckt zu sein, müssen die Werke  über ein "Mindestmaß an Individualität und Originalität" verfügen und sich von anderen Werken differenzieren. Der Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist der Urheber. Jener hat die Entscheidungsvollmacht über die Verwendung seines Werkes und kann ebenso entscheiden, ob und inwieweit sein Werk von anderen Personen vervielfältigt, veröffentlicht oder bearbeitet werden darf. Dieses Recht kann der Urheber/die Urheberin auch weitergeben, etwa an einen Vertrag oder ein Label. 

Wie kann ich mein Werk durch das Urheberrecht schützen?

Im Gegensatz zu Patenten entsteht das Urheberrecht automatisch, sobald die Idee in einer Form aufgezeichnet wird. Es gibt keine zentrale Stelle oder Organisation, bei der man sein Urheberrecht einträgt (siehe dazu: wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?).

Was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Von einer Urheberrechtsverletzung spricht man, wenn ein urheberrechtliches Werk ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers/der Rechteinhaberin verwendet wurde. Meist wird vom Geschädigten nach Entdecken der Urheberrechtsverletzung hierzu eine Abmahnung an den Schädiger zugesandt. In diesem wird die Unterlassung gefordert und unter Umständen ein Schadensersatz gefordert. Der außergerichtliche Weg ist hierbei eher typisch. Sollte keine außergerichtliche Lösung erzielt werden, kann man den Weg eines Zivilverfahrens gegen den Schädiger wählen. Gemäß § 91 Urheberrechtsgesetz kann man in bestimmten Fällen auch strafrechtlich gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen.

Ein Beispielfall: Firmenfotos unerlaubt verwendet

Hasan A. ist selbstständiger Friseur und bekannt für seine ausgefallenen und extravaganten Frisuren. Um seinen Kunden einen Vorgeschmack auf seine Friseurkünste zu geben, stellt er Fotos seiner schönsten Haarkreationen auf seiner Website zur Verfügung.

Eines Tages macht ihn eine Kundin darauf aufmerksam, dass das Foto ihrer Brautfrisur, die Herr A. kunstvoll kreiert hat, auf der Website eines anderen Friseursalons zu finden ist.
Erfahren Sie hier, wie die D.A.S. Experten diesen Fall gelöst haben.

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Hilfreiche Tipps

Dokumentation

Falls Ihr Bild unerwünscht im Internet auftaucht oder Ihre Artikel ohne Ihrer Zustimmung abgedruckt wurde, ist es wichtig, alles so genau wie möglich zu dokumentieren. Screenshots der Webseite (mit URL und möglichst gut datiert), schriftliche Beweisstücke, Tonmitschnitte etc. Wichtig dabei auch: Das eigenes Werk müssen Sie einwandfrei als tatsächlich Ihres ausweisen können.

Ausfindigmachung des Schädigers

Sollte Ihr Werk sich etwa auf einer Webseite wiederfinden, erkundigen Sie sich beim Provider nach dem Betreiber der Webseite oder versuchen Sie im Impressum den Betreiber ausfindig zu machen. Wichtig für den Streitwert ist, ob es sich bei dem Schädiger um eine private Person oder um eine Urheberrechtsverletzung aufgrund einer gewerbliche Nutzung Ihres Werkes handelt.

Worauf hat der Geschädigte Anspruch?

Bei einer zivilrechtlichen Vorgehensweise hat der Geschädigte Anspruch auf:

  • Unterlassung
  • Beseitigung
  • Schadensersatz
  • Rückruf, Überlassung und Vernichtung
  • Auskunft
  • Vorlage und Besichtigung
Wie kann ich eine Urheberrechtsverletzung vermeiden?

Klären Sie die Nutzungsrechte

Falls Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwenden wollen, müssen Sie direkt beim Urheber die Nutzungsrechte beziehen. Hier klären Sie mit dem Urheber vertraglich ab, wer das Werk in welchen Rahmen verwenden darf. Unterschieden wird generell zwischen einfachen Nutzungsrecht (erlaubt weiteren Personen die Werknutzung) und dem ausschließlichen Nutzungsrecht (nur der Rechteinhaber hat das uneingeschränkte Nutzungsrecht). Dazu können Einschränkungen für die Nutzung vertraglich geregelt werden, wie etwa zeitliche, räumliche oder inhaltliche Begrenzungen.

Verwenden Sie im Zweifel Werke mit Creative Commons Lizenz

Content mit CC-Lizenz bedeutet nicht, dass es lizenzfrei verwendet werden darf, aber es bedeutet, dass man die Werke unter Einhaltung der Lizenzvorgaben kostenfrei verwenden darf. Bei CC-Lizenzen ist in der Regel sehr genau beschrieben, wie und für was man die Werke weiterverwenden kann.

Wie verhalte ich mich im Falle einer Urheberrechtsverletzung?

Nichts übereilen

Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden - aber es empfiehlt sich, die Vorwürfe in Ruhe zu prüfen und den Zahlungsaufforderungen nicht sofort nachzukommen. 

Streitwert prüfen

Oft sind die Forderungen überzogen oder beinhalten bereits horrende Anwaltskosten. Wichtig ist, bevor etwaige Zahlungen geleistet werden, den Streitwert gegenzurechnen. 

 

Risiken und Probleme beim gerichtlichen Vorgehen

Kosten eines Rechtsstreits

Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man über die Kosten eines Gerichtsverfahrens nachdenken. Abgesehen der eigenen Anwaltskosten trägt man besonders im Falle einer Niederlage vor Gericht auch die Prozessführungskosten.

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
  • ​Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk 

 

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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen oder uns unter unserer Telefonnummer 0800 22 44 22 erreichen.

Wir verfügen über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

Die monatliche Kosten betragen 5,90 Euro.

Recht2Go ist jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigunsfrist kündbar.

Sie können Recht2Go sofort online abschließen. Gerne können Sie sich auch persönlich von unseren Mitarbeitern vor dem Abschluss beraten lassen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

So erreichen Sie uns

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.