Ärger mit dem Schlüsseldienst
Sich selbst aus der Wohnung auszusperren passiert schneller als gedacht, ein Schlüsseldienst oft die einzige Möglichkeit wieder in die Wohnung zu gelangen. Zum Ärger über das Missgeschick kommen oft horrende Kosten hinzu, unseriöse Anbieter sorgen mit Wucherpreisen für hohe Rechnungen oder lassen ein defektes Schloss zurück. D.A.S. klärt auf was es zu beachten gilt und wie man bei einem möglichen Schaden weiter vorgeht.
Abgezockt vom Schlüsseldienst
- Anzeige bei der Polizei
Wurde Ihnen eine Rechnung mit Wucherpreisen gestellt, kam es im Zuge des Auftrages zu einem materiellen Schaden, oder wurden Sie gar unter Druck gesetzt, können Sie Anzeige bei der Polizei einbringen.
- Meldung an die Metaller-Innung
Melden Sie den unseriösen Anbieter bei der zuständigen Metaller-Innung in Ihrem Bundesland. So können Sie vorbeugen, dass „schwarze Schafe“ weiterhin unbehelligt ihr Werk versehen.
- Meldung an das Finanzamt
Wurde Ihnen für den Auftrag keine Rechnung gestellt, wird der betroffene Betrieb vermutlich auch seine Steuern nicht korrekt abführen. Ein Fall für das zuständige Finanzamt.
- Prozess
Auch wenn man den Wucherpreis für den Auftrag bezahlt hat, gibt es vor Gericht Möglichkeiten sein Geld zurück zu bekommen. Sollte der Auftrag im Zuge einer „Ausnützung einer Zwangslage“ abgewickelt worden sein, erhöhen sich die Chancen für ein günstiges Urteil. Zu beachten sind die Risiken eines langen und kostenintensiven Prozesses und die Gefahr, dass unseriöse Firmen ihre Geldflüsse oft verschleiern. Eine Beratung durch juristische Experten sorgt schon im Vorfeld für Klarheit bezüglich Erfolgsaussichten und kann wertvolle Unterstützung liefern.
Rechtsstreit – Kosten und Probleme vermeiden
Fristen und Gewährleistungsansprüche
Ob diverse Zuschläge auf der Rechnung gerechtfertigt sind, hängt auch von den Umständen ab. Für Laien oftmals ein kompliziertes Unterfangen die Übersicht zu wahren. Die D.A.S.-Experten liefern dank Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und langjähriger Erfahrung eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten.
Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.
Was bietet Recht2Go?
- Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
- Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
- Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk
Jederzeit kündbar
Rechtliche Beratung beim Anwalt kann teuer sein – pro Stunde werden 100 Euro und mehr verrechnet. Für nur 5,90 Euro im Monat können Sie jederzeit Ihre Rechtsfälle mit unseren Juristen besprechen.
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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen
Welche Leistungen bietet Recht2Go?
Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.
Wann kann ich meine Rechtsfrage stellen?
Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.
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Wer berät mich - und wie?
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Welche Rechtsgebiete sind abgedeckt?
Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.
Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.
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