Familie mit schwangerer Frau beim Therapeuten

Rechtsschutz für Familienrecht

Umfasst die Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Eherecht sowie das Obsorgerecht.

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Was ist versichert?

Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten

Zwischen Eltern und Kindern und aus dem Eherechts und Obsorgerecht

Unterstützung in außer Streitsachen

Rechtliche Unterstützung für das Rechtsmittelverfahren in außer Streitsachen

Außergerichtliche Konfliktlösung

Etwa durch Mediation (bis zu einem vereinbarten Limit)

Scheidungsmediation

Bei gerichtlichen Scheidungen zur Festlegung der Folgen der Ehescheidung (bis zu einem vereinbarten Limit)

Beispiele für den Rechtsschutz für Familienrecht

  • Ihr Ex-Partner zahlt den vereinbarten Unterhalt für die gemeinsamen Kinder nicht.

  • Der Rechtsschutz für Familienrecht schützt Sie und Ihre Familienangehörigen bei Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern, bezüglich des Eherechts und des Obsorgerechts vor österreichischen Gerichten.

Ein Fall aus dem echten Leben

Nach vielen Jahren Beziehung hat sich der Lebenspartner und Vater ihrer beiden Kinder von Fabienne H. getrennt. Die Trennung verlief relativ friedlich und es konnte eine für beide Seiten vertretbare Lösung bezüglich Obsorge, Unterhaltszahlungen und Besuchsrecht getroffen werden.

Einige Jahre lief alles gut, aber seit der Ex-Partner von Frau H. eine neue Freundin hat, kommt es immer wieder zu Problemen. Auch den Unterhalt für die beiden gemeinsamen Kinder will er plötzlich deutlich reduzieren. Einem entsprechenden Antrag vor Gericht wird sogar stattgegeben.

Frau H. will sich die Situation so nicht gefallen lassen und wendet sich an die D.A.S. eigenen Juristen unter 0800 386 300. Diese schalten einen ihrer spezialisierten D.A.S. Partneranwälte ein. Der Anwalt kann im Rechtsmittelverfahren erreichen, dass die Entscheidung des Gerichts abgeändert wird.

Somit muss der Vater weiterhin die vereinbarten Unterhaltszahlungen leisten. Die Kosten für den Anwalt werden von der ERGO übernommen.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.


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