Beispiel für den Rechtsschutz für Familienrecht
- Ihr Ex-Partner zahlt den vereinbarten Unterhalt für die gemeinsamen Kinder nicht.
- Der Rechtsschutz für Familienrecht schützt Sie und Ihre Familienangehörigen bei Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern in Bezug auf das Eherecht und das Obsorge-Recht vor österreichischen Gerichten.
Ein Fall aus dem echten Leben

Nach vielen Jahren Beziehung hat sich der Lebenspartner und Vater ihrer beiden Kinder von Fabienne H. getrennt. Die Trennung verlief relativ friedlich. Es konnte eine für beide Seiten vertretbare Lösung für Obsorge, Unterhalts-Zahlungen und Besuchs-Recht getroffen werden.
Einige Jahre lief alles gut. Aber seit Frau H. Expartner eine neue Freundin hat, kommt es immer wieder zu Problemen. Auch will er plötzlich deutlich weniger Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlen. Einem entsprechenden Antrag vor Gericht wird sogar stattgegeben.
Frau H. will sich die Situation so nicht gefallen lassen. Sie wendet sich an die D.A.S. Juristen. Diese schalten einen ihrer spezialisierten Partneranwälte ein. Der Anwalt kann im Rechtsmittel-Verfahren eine Abänderung der Gerichts-Entscheidung erreichen.
Somit muss der Vater weiterhin die vereinbarten Unterhalts-Zahlungen leisten. Die Kosten für den Anwalt übernimmt ERGO.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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