Nahaufnahme von den Händen einer Pflegerin und einer Pensionistin
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Pflege-Rechtsschutz

Der Pflege-Rechtsschutz schützt Sie bei Rechtsproblemen mit Personenbetreuungs-, Pflege- und Heimverträgen.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Streitigkeiten als Arbeitgeber

Wahrung rechtlicher Interessen aus Personbetreuungs- und Pflegeverträgen

Streitigkeiten aus Heimverträgen

Bei Abschluss für pflegebedürftige Angehörige

Pflegeregress

Abwehr von Kostenersatzansprüchen der Sozialhilfeträger aus Heimverträgen

Beispiele für den Pflege-Rechtsschutz

  • Haben Sie Probleme mit dem Pflegeheimvertrag Ihrer Mutter. 
  • Ihr Bundesland weigert sich, für die Kosten des Pflegeheims Ihres Vaters aufzukommen. 
  • Der D.A.S. Pflege-Rechtsschutz bietet rechtliche Sicherheit beim Abschluss von Verträgen zugunsten pflegebedürftiger Angehöriger.

Ein Fall aus dem echten Leben

Schweren Herzens musste Sabrina K. die Betreuung ihrer Mutter vor kurzem an ein Pflegeheim übergeben. Im Heimvertrag wurden die Pflichten der Pfleger und der Heimleitung genau geregelt. Als Frau K. ihre Mutter wie jedes Wochenende besucht, muss sie feststellen, dass die Bettwäsche nicht gewechselt wurde. Auch die Reinigung der Sanitäranlagen ist äußerst mangelhaft.

Als sie die Heimleitung darauf anspricht, bestreitet diese die mangelhafte Leistung und fordert trotzdem den vollen monatlichen Betrag. Frau K. informiert die D.A.S. Juristen über den Sachverhalt.

Diese setzen sofort im Zuge der außergerichtlichen D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben an die Heimleitung auf. In dem Brief fordern sie dazu auf, die Pflichten aus dem Heimvertrag einzuhalten. Andernfalls würde ein spezialisierter D.A.S. Partneranwalt mit dem Fall beauftragt werden.

Das Schreiben zeigt Wirkung und ab diesem Zeitpunkt hält sich die Heimleitung an den Vertrag und betreut die Mutter von Frau K. vereinbarungsmäßig.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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