Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Konformitätserklärung)
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.
Wir bieten Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen (siehe unten Punkt 1). Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe.
Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto oder den Haushalt. Einige Versicherungen bieten wir zum Abschluss im Internet an – wir sagen dazu “online”. Man nennt das „elektronischer Geschäftsverkehr“. Am Ende erklären wir Ihnen, wie wir dabei die gesetzlichen Anforderungen an die barrierefreie Nutzung erfüllen (siehe unten Punkt 2).
Informationen zu bestimmten Arten von Versicherungen, die wir online zum Abschluss anbieten, finden Sie auf unserer Homepage für die jeweilige Sparte:
Siehe Barrierefrei Produktinformation
Bitte beachten Sie:
Diese Konformitätserklärung dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
1. Allgemeine Informationen zu Versicherungen
Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?
Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn beispielsweise ein Schaden an einer Sache eintritt, die versichert ist, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.
Was ist eine Versicherung?
Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sie können aber nicht nur Sachen versichern, sondern beispielsweise auch Ihr Leben oder Ihre Gesundheit.
Mit einer bestimmten Lebensversicherung können Sie etwa Ihre Familie mit einem Geldbetrag für den Fall absichern, dass Sie sterben. Manche Versicherungen können Sie vor finanziellen Verlusten schützen, wenn Sie beispielsweise eine Zahnbehandlung benötigen oder sich bei einem Sturz verletzen. Auch bei Problemen in rechtlichen Fragen kann Ihnen eine Versicherung mit Rat zur Seite stehen. Der genaue Versicherungsschutz und seine Voraussetzungen werden jeweils im Versicherungsvertrag mit dem Versicherer vereinbart.
Wer sind wir (Versicherer)?
ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
ERGO Center
Businesspark Marximum / Objekt 3
Modecenterstraße 17
A-1110 Wien
Tel +43 1 27444-0
Fax +43 1 27444-6010
E-Mail service@ergo-versicherung.at
Gesellschaftsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Firmenbuch-Nr.: 101528 g
Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?
Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.
Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie.
Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“.
Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?
Zum Versicherungsvertrag gehören der Antrag, die Polizze sowie die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Den Vertragsdokumenten können Sie entnehmen, welche Rechte und Pflichten Sie genau bei Ihrer Versicherung haben. Sie erfahren dort unter anderem, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.
Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?
In den Dokumenten des Versicherungsvertrags steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen auch in den Vertragsdokumenten. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Geld aus der Versicherung ausgezahlt oder eine sonstige versicherte Leistung erbracht werden kann, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Wann beginnt die Versicherung?
Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.
Wie können Sie die Versicherung beenden?
Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.
Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief, erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.
2. Beschreibung wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden
Allgemeine Erklärung
Der Abschluss einer Versicherung im Internet funktioniert bei uns barrierefrei. Damit dies, also eine barrierefreie Nutzung unserer Online-Anwendungen möglich ist, erfüllen wir die Regeln aus dem Barrierefreiheitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen; Amtsblatt L 151/70 vom 7.6.2019.
Unsere Online-Anwendungen wurden nach dem international technischen Standard „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) 2.2 erstellt.
Dabei gilt für die Informationen, die den Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz unterliegen, insbesondere:
Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt. | Wir stellen die Informationen in unseren Online-Anwendungen in geschriebener Form bereit. Die von uns in unseren Online-Anwendungen bereitgestellten Informationen sind zudem auch vorlesbar, das heißt, sie können mit einem Screenreader gelesen werden. |
Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt. | Wir stellen die Informationen in unseren Online-Anwendungen sprachlich verständlich dar. Dabei orientieren wir uns an den Regeln für einfache Sprache. Das entspricht der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. |
Die Informationen werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können. | Wir stellen die Informationen in unseren Online-Anwendungen visuell und textuell übersichtlich, zum Teil auch farblich hervorgehoben dar. Dabei setzen wir auch unterschiedliche Farben ein. Die Nutzer der Informationen können in unseren Online-Anwendungen mit der Tastatur und mit der Maus die Schriftgröße ändern. Sehbehinderte Menschen können sich die Informationen mit technischer Unterstützung, wie zum Beispiel mit einem Screenreader, vorlesen lassen. |
Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativ-assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können. | Die in unseren Online-Anwendungen bereitgestellten Informationen können mit assistierender Technologie, wie zum Beispiel einem Sprachausgabe-Programm, Spezialmäusen und -tastaturen, für den Nutzer zugänglich gemacht werden. |
Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt. | Nutzer können in unseren Online-Anwendungen selbstständig die Schriftgröße und Anzeigen ändern. Mit optisch gut voneinander trennbaren Farben und Kontrasten heben wir dort Texte und Inhalte hervor. Die Abstände zwischen den Zeilen der Texte werden dabei so gewählt, dass sie die bessere Lesbarkeit fördern. |
Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind. | Alle Bilder in unseren Online-Anwendungen sind mit alternativen Texten ausgestattet. Diese Texte können vorgelesen werden. |
Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. | Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit werden nach WCAG 2.2 Standard erstellt. Die WCAG sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten. |
Von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes nicht umfasst sind insbesondere:
- jene Teile der Homepage, die nicht zum online Verkaufsprozess bzw. zur online Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsverwaltung genutzt werden können, das heißt, der übrige Onlineauftritt des Versicherers
- Werbung und allgemeine Produktinformationen
- die Dokumente zum unverbindlichen Leistungsüberblick und Dokumente mit unverbindlichem Rechenbeispiel
- die Vertragsdokumente (zum Beispiel: Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
- die Dokumente zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten (zum Beispiel: IPIDs, LIPIDs, Datenschutzhinweise)
- die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation
- Online-Abwicklungen im Zusammenhang mit der Schadenmeldung und -regulierung
Online-Dienstleistungen, die nicht direkt gegenüber dem Verbraucher bzw. mit Blick auf den Vertragsabschluss erbracht werden (zum Beispiel Vertriebsportale)
3. Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung und Beschwerdemöglichkeit
Wir haben diese Erklärung zuletzt im Juni 2025 aktualisiert.
Wir verbessern unsere Online-Anwendungen laufend. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn bei der barrierefreien Nutzung etwas nicht gut funktioniert oder Sie dabei etwas nicht verstehen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.
Barrierefrei Produktinformation