Beispiel für den Straf-Rechtsschutz
- Sie hatten einen Fahrrad-Unfall. Man zeigt Sie wegen fahrlässiger Körper-Verletzung an.
- Es gibt Schutz bei allen Straf-Verfahren wegen Fahrlässigkeit-Delikten. Bei absichtlichen Straf-Taten gibt es Schutz nur bei Freispruch oder Verfahrens-Einstellung.
Ein Fall aus dem echten Leben

Anita W. fährt gerne mit dem Fahrrad in die Arbeit. Auf der kurzen Strecke, die an einer Schule vorbeiführt, fährt Frau besonders aufmerksam, um Unfälle mit Kindern zu vermeiden.
Eines Tages passiert leider trotzdem ein Unglück: Ein Schulkind springt vor Frau W. auf die Straße. Das Kind wird zu Boden geschleudert. Zum Glück kommt das kleine Mädchen mit dem Schrecken davon.
Wochen später erhält Frau W. ein Schreiben der Staats-Anwaltschaft. In diesem steht, dass gegen sie ein Verfahren wegen fahrlässiger Körper-Verletzung eingeleitet wurde. Frau W. wendet sich sofort an das D.A.S. RechtsService. Einem erfahrenen D.A.S. Anwalt gelingt es, das Gericht davon zu überzeugen, dass Frau W. alles ihr Mögliche getan hat, um den Unfall zu verhindern. Frau wird freigesprochen.
Die Kosten für den Anwalt und das Gerichts-Verfahren werden übernommen. Für Frau W. entstehen keine Kosten.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bestandteile des Start-Rechtsschutz sind:
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