Frau schaut durch Fenster und stalkt eine Person
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Stalking - was tun?

So kommen Sie zu Ihrem Recht!

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Stalking als Straftat

Die ungewollte Verfolgung und Nachstellung - besser bekannt als Stalking - hat mit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke und Instant-Messaging-Dienste eine neue Dimension erreicht. Wir erklären, was unter Stalking fällt und wie Sie am besten dagegen vorgehen können.

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Was ist Stalking?

Stalking (englisch: „to stalk“= pirschen)  bedeutet im Klartext, jemanden zu verfolgen und ungewünscht seine Nähe und Aufmerksamkeit aufzudrängen und äußert sich durch teils massive Eingriffe in die Privatsphäre.

Mit dem Anti-Stalking-Gesetz von 2006 wurde in Österreich dazu eine  juristische Grundlage eingerichtet. Im österreichischen Gesetzestext lautet die Strafhandlung "beharrliche Verfolgung", die sich durch folgenden Tatbestand äußert:

  • die Lebensführung einer Person wird unzumutbar beeinträchtigt
  • dies wird über einen längeren Zeitraum hindurch fortgesetzt wird indem
  • ihre räumliche Nähe aufgesucht wird oder
  • im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt wird.

 
Unter Stalking fällt aber ebenso:

  • Unter der Verwendung der personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für das Stalking-Opfer zu bestellen
  • oder unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlassen, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

Formen von Stalking

Der Täter sucht unmittelbaren Kontakt zum Opfer. Er folgt ihm überall hin oder passt sie regelmäßig vor dessen Wohnung oder Arbeitsplatz ab.

Stalking kann auch durch die Verwendung von Telekommunikationsmittel oder auch über dritte Personen erfolgen, wenn dadurch ein Kontakt zum Opfer hergestellt wird. Klassischerweise handelt es sich dabei um Telefonanrufe, Instant-Messaging-Nachrichten, und E-Mails. Dabei ist es nicht notwendig, dass das Opfer die Anrufe entgegennimmt oder etwa die Nachrichten tatsächlich liest. Nach der Rechtsordnung ist Kontakt schon dann hergestellt, wenn es etwa beim Opfer läutet oder eine Nachricht nur empfangen wird. Auch handschriftliche Briefe oder Zettel, die an die Wohnungstüre oder das Auto des Opfers geheftet werden, gelten als Stalking. Die Kontaktaufnahme kann auch durch dritte Personen erfolgen, indem der Täter dem Opfer Nachrichten überbringen lässt.

Ebenso die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für das Opfer – unter Verwendung von dessen Kontaktdaten – stellt Stalking dar. Dabei bestellt der Täter zum Beispiel Essenslieferungen, Unterwäsche oder Blumen im Namen des Opfers.

Stalking liegt aber auch dann vor, wenn andere Personen zur Kontaktaufnahme mit dem Opfer verleitet werden. Darunter versteht man insbesondere die Schaltung von Inseraten und Kontaktanzeigen unter Angabe der Kontaktdaten des Opfers, insbesondere in sozialen Netzwerken. Dies kann Partnerannouncen (etwa bei Tinder) oder Partyeinladungen auf Facebook beinhalten

Vorgehen bei Stalking

Kein Kontakt

Machen Sie dem Stalker/der Stalkerin klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen. 

Ignorieren

Ignorieren Sie den Stalker/die Stalkerin nach der Aufforderung der Kontaktunterlassung konsequent

Dokumentieren

Doku­men­tie­ren Sie alle (versuchten) Kon­takt­auf­nah­men und sichern Sie Beweise wie Messenger-Nachrichten, E-Mails, Briefe, SMS, usw. 

Informieren

Infor­mie­ren Sie Ihr pri­va­tes Umfeld dar­über, dass sie gestalkt wer­den. Das stärkt Ihre Position und schwächt die Gegenseite

Keine Geschenke annehmen

Neh­men Sie keine Geschenke des Stalkers/der Stalkerin oder mit unbe­kann­tem Absen­der ent­ge­gen.

Keine ungewünschten Telefonate

Bei ungewünschten Telefonanrufen blockieren Sie die Nummer und infor­mie­ren Sie sich über die tech­ni­schen Schutz­mög­lich­kei­ten Ihres Tele­fon­be­trei­bers

Polizei kontaktieren

In konkreten Bedrohungssituationen kontaktieren Sie sofort die Polizei!

Risiken und Probleme beim Vorgehen gegen Stalking 

Beweislast des Stalking-Opfers

In Österreich liegt die Beweislast beim vermeintlich Stalkinggeschädigten, dies bedeutet dass jener auch nachweisen muss, dass es sich beim Verhalten, das ihm widerfährt, um Stalking handelt. 

Kosten eines Rechtsstreits

Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
  • ​Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk 

 

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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen oder uns unter unserer Telefonnummer 0800 22 44 22 erreichen.

Wir verfügen über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

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