Ärger mit Lieferanten! Was nun?

Inhaltsbereich
Catering Brötchen

Ein angesehener Kunde hat die Eventagentur von Heinrich K. beauftragt, eine Firmenfeier auszurichten. Erwartet wird ein exklusiver und außergewöhnlicher Festabend.
Um auch beim Catering das Beste vom Besten aufzutischen, beauftragt Herr K. eine ihm bekannte und renommierte Cateringfirma.

Am Veranstaltungstag dann aber der große Schock: Statt der bestellten delikaten Köstlichkeiten werden Orangensaft, Würstel im Blätterteig und Kindergeburtstagstorten serviert. Walter K. ist verzweifelt. Mit größter Mühe kann er den wutentbrannten Kunden beruhigen.

D.A.S. übernimmt Anwalts- und Prozesskosten

Trotz des Debakels verlangt der Caterer von Herrn K., dass die volle Rechnung bezahlt wird und droht mit Klage. Herr K. ist entsetzt und wendet sich sofort an die D.A.S. Juristen, die ihm einen spezialisierten Partneranwalt empfehlen. Dieser vertritt den D.A.S. Kunden vor Gericht und kann in zweiter Instanz erreichen, dass die geforderte Summe stark reduziert wird.

Walter K. muss nur ein Drittel der Forderung bezahlen. Die Kosten für den D.A.S. Partneranwalt werden vom Caterer allerdings nicht zur Gänze übernommen. Hier springt die D.A.S. ein und bezahlt den offenen Betrag in Höhe von 2.300 Euro.

Auftraggeber-Rechtsschutz für Konflikte um fremde Lieferungen

Herr K. ist rechtlich umfassend abgesichert. In seinem D.A.S. Firmen-Rechtsschutz ist auch der Auftraggeber-Rechtsschutz inkludiert. Damit sind Streitigkeiten über fremde Lieferungen und Leistungen versichert. Auch Streitigkeiten mit anderen Versicherungen und eine Absicherung als Bauherr für betrieblich genutzte Objekte sind im Auftraggeber-Rechtsschutz enthalten.