Besuchsrechtsstreit mit Ex-Mann! Was nun?

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Familien-Rechtsschutz

Renate F. und ihr Ex-Mann haben zwei gemeinsame Kinder. Nach der Scheidung bekam ihr Ex-Mann das Sorgerecht und sie ein Besuchsrechtsrecht zugesprochen. Dieses ermöglicht ihr, ihre Kinder am Wochenende zu sehen und mit ihnen auch auf Urlaub zu fahren.
Nach Absprache mit ihrem Ex-Mann fährt sie daher mit ihren Kindern für eine Woche auf Winterurlaub. Aber bereits nach den ersten drei Tagen erhält Frau F. einen Anruf ihres wütenden Ex-Mannes. Dieser behauptet, dass vereinbart war, dass die Kinder nach dem Wochenende zurückgebracht werden. Den Streit nimmt ihr Ex-Mann sogar zum Anlass, um einen Antrag auf Änderung der Besuchsrechtsregelung einzubringen. Schon nach einer kurzen Anhörung entscheidet der Familienrichter zu Gunsten des Ex-Mannes.

Beistand bei gerichtlichen Streitigkeiten durch D.A.S. Partneranwalt

Frau F. will die Situation nicht auf sich sitzen lassen und hat außerdem große Angst, ihre Kinder bald gar nicht mehr sehen zu können. Sie sucht deshalb Rat bei den Top-Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG. Diese stellen ihr einen erfahrenen D.A.S. Partneranwalt zur Seite, der für Frau F. die Entscheidung erster Instanz anficht. In zweiter Instanz wird der Antrag auf Änderung der Besuchsregelung abgelehnt.

Firmen-Rechtsschutz schützt im Berufs- und Privatbereich

Frau F. ist wahnsinnig froh, dass sie als selbstständige Logopädin bei der D.A.S. durch den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz abgesichert ist. Der Firmen-Rechtsschutz schützt sie nämlich nicht nur als Unternehmerin, sondern versichert auch ihr Privatleben. So war Frau F. durch den Rechtsschutz für Familienrecht auch bei dem Besuchsrechtsstreit mit ihrem Ex-Mann geschützt.
Für Privatkunden ist der Rechtsschutz für Familienrecht in der FamilienWelt enthalten.