Anisa B. wohnt gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem Sohn in einer Mietwohnung in einem Altbau. Einmal im Jahr erhält sie eine Betriebskostenabrechnung durch ihren Vermieter zugeschickt. Die letzte Abrechnung ist viel höher als die der vorigen Jahre und weist außerdem den Posten „Reparatur des Garagentors“ auf.
Frau B. hat kein Auto und benutzt somit die hauseigene Garage nicht. Sie bittet den Vermieter, die Reparaturkosten aus der Abrechnung zu streichen, dieser weigert sich aber.
D.A.S. Juristen beraten bei Fragen zur Mietwohnung
Die Familie B. ist bei der D.A.S. versichert und kann daher die Expertise der erfahrenen D.A.S. eigenen Juristen in Anspruch nehmen. Die Rechtsexperten erklären ihr, dass Reparaturkosten in ihrer Abrechnung gar nicht aufscheinen dürften, da die Familie B. in einem Altbau wohnt, der vor 1945 errichtet wurde und ihre Wohnung somit unter die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes fällt.
Die Juristen nehmen mit dem Vermieter Kontakt auf und fordern ihn dazu auf, die Abrechnung zu korrigieren. Da sich dieser aber weiterhin nicht dazu bereit erklärt, wird einer der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte beauftragt, der die D.A.S. Kundin vor Gericht vertritt.
Das Gericht gibt Frau B. Recht und der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung korrigieren.
WohnWelt bietet Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Frau B. ist durch den D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium versichert. Neben dem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat schützt dieser ihre ArbeitsWelt, FamilienWelt und WohnWelt. Die WohnWelt bietet Rechtsschutz für die Mietwohnung der Familie B. und inkludiert zusätzlich auch eine besondere Absicherung für Bauherren.
Für Firmenkunden wäre der Rechtsschutz für die Mietwohnung im Profi-Rechtsschutz enthalten.