Betriebsübernahme
Bei der Übernahme eines fremden Betriebes (gegen Barzahlung oder Zahlung einer Rente) sollten Sie in erster Linie auf Haftungen, die aus dem Geschäftsbetrieb des Vorgängers resultieren, achten.
Neben dem bisherigen Inhaber haftet nämlich der neue Besitzer für alle betriebszugehörigen Verbindlichkeiten. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die er bei Übernahme kannte oder kennen musste, bis zur Höhe der übernommenen Aktiva.
Für Abgabenrückstände nehmen Finanzamt und Sozialversicherung die Haftung für Abgabenrückstände häufig in Anspruch. Analysieren Sie den Betrieb genau, den Sie übernehmen möchten.
Betriebsübergabe
Mitarbeiter müssen mit allen bisherigen Rechten und Pflichten bei einer Betriebsübernahme übernommen werden. Diese Verpflichtung kann nur entschärft werden, wenn die Kündigung rechtzeitig durch den bisherigen Betriebsinhaber erfolgt.
Dabei gibt es lange Schutzfristen. Sämtliche Ansprüche (Urlaub oder Abfindungen) stehen den Mitarbeitern dabei zu.