1.) Unfallstelle absichern:
- Auto anhalten und Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
Auto verlassen und die Unfallstelle absichern (Warndreieck)
Anmerkung: Das Warndreieck wird auf Autobahnen in einer Entfernung von ca. 250 m, auf Überlandstraßen ca. 150 m und im Ortsgebiet ca. 50 m entfernt aufgestellt. Steht das Fahrzeug auf der linken Fahrbahnseite, so ist das Warndreieck vor dem Fahrzeug aufzustellen.- Soweit möglich: Unfallbeteiligte aus der Gefahrenzone bringen
2.) Verletzte versorgen:
- ERSTE HILFE leisten
- Hilfe anfordern oder andere Personen bitten, den Hilferuf durchzuführen, Euro-Notruf: 112, Feuerwehr: 122, Polizei: 133, Rettung: 144
- Auf Autobahnen: Notrufsäule benützen
beim Hilferuf – sachliche Zusammenfassung der Unfallsituation
Die "5 W´s":
Wo ist es passiert?
Was ist passiert?
Wie viele Verletzte?
Welche Art der Verletzung?
Warten auf Rückfragen der Einsatzleitung?
3.) Polizei rufen, wenn:
- jemand verletzt wurde
- der Sachschaden hoch ist
- die Schuldfrage geklärt werden muss
- Fahrerflucht vorliegt
- der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht
- der Unfallgegner sich nicht ausweisen kann
- Speziell für Kaskoschäden: bei Wild- ,Park- und Vandalismusschäden
der Unfallgegner im Ausland gemeldet ist
Anmerkung: Auch bei im Ausland gemeldeten Fahrzeugen sollte die Polizei gerufen werden
4.) Beweissicherung ohne Einsatz der Polizei:
- Beweise sichern, selbst dann, wenn die Schuldfrage geklärt ist
- Unfallbericht ausfüllen (Europäischen Unfallbericht verwenden!)
- Fotografieren der Unfallsituation und Unfallskizze anfertigen, fotografieren der Bremsspuren, der Unfallschäden
- Markierung der Fahrzeugposition, bevor der Unfallort geräumt wird
Kein vorschnelles Schuldeingeständnis – das passiert öfter in einer Schocksituation!
Anmerkung: Das Ausfüllen des Unfallberichts ist noch kein Schuldeingeständnis!