
1.) Unfallstelle absichern:
- Auto anhalten und Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten
 - Warnweste anlegen
 Auto verlassen und die Unfallstelle absichern (Warndreieck)
Anmerkung: Das Warndreieck wird auf Autobahnen in einer Entfernung von ca. 250 m, auf Überlandstraßen ca. 150 m und im Ortsgebiet ca. 50 m entfernt aufgestellt. Steht das Fahrzeug auf der linken Fahrbahnseite, so ist das Warndreieck vor dem Fahrzeug aufzustellen.- Soweit möglich: Unfallbeteiligte aus der Gefahrenzone bringen
 
2.) Verletzte versorgen:
- ERSTE HILFE leisten
 - Hilfe anfordern oder andere Personen bitten, den Hilferuf durchzuführen, Euro-Notruf: 112, Feuerwehr: 122, Polizei: 133, Rettung: 144
 - Auf Autobahnen: Notrufsäule benützen
 beim Hilferuf – sachliche Zusammenfassung der Unfallsituation
Die "5 W´s":
Wo ist es passiert?
Was ist passiert?
Wie viele Verletzte?
Welche Art der Verletzung?
Warten auf Rückfragen der Einsatzleitung?
3.) Polizei rufen, wenn:
- jemand verletzt wurde
 - der Sachschaden hoch ist
 - die Schuldfrage geklärt werden muss
 - Fahrerflucht vorliegt
 - der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht
 - der Unfallgegner sich nicht ausweisen kann
 - Speziell für Kaskoschäden: bei Wild- ,Park- und Vandalismusschäden
 der Unfallgegner im Ausland gemeldet ist
Anmerkung: Auch bei im Ausland gemeldeten Fahrzeugen sollte die Polizei gerufen werden
4.) Beweissicherung ohne Einsatz der Polizei:
- Beweise sichern, selbst dann, wenn die Schuldfrage geklärt ist
 - Unfallbericht ausfüllen (Europäischen Unfallbericht verwenden!)
 - Fotografieren der Unfallsituation und Unfallskizze anfertigen, fotografieren der Bremsspuren, der Unfallschäden
 - Markierung der Fahrzeugposition, bevor der Unfallort geräumt wird
 Kein vorschnelles Schuldeingeständnis – das passiert öfter in einer Schocksituation!
Anmerkung: Das Ausfüllen des Unfallberichts ist noch kein Schuldeingeständnis!