Hermann M. betreibt ein Laborbedarfsunternehmen inklusive Zustellservice. Die Fahrer, die die Produkte zu den Kunden liefern, starten aus der Unternehmenszentrale. Leider kommt es immer wieder vor, dass einer der Nachbarn seine Firmenausfahrt zuparkt. Das führt zu Lieferverzögerungen und Kundenbeschwerden. Als der Falschparker wieder einmal die Ausfahrt blockiert, reißt Hermann M. der Geduldsfaden und er ruft beim D.A.S. RechtsService unter 0800 386 300 an.
D.A.S. Partneranwalt bringt Besitzstörungsklage ein
Die erfahrenen D.A.S. eigenen Juristen erklären Herrn M., dass er sich das unverschämte Verhalten des Nachbarn nicht gefallen lassen muss. Einer der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte wird damit beauftragt, eine Besitzstörungsklage bei Gericht einzubringen.
Da eine unzumutbare Störung der Unternehmenstätigkeit von Hermann M. festgestellt werden kann, wird der PKW-Fahrer verurteilt. Zusätzlich wird ihm untersagt, sein Auto künftig wieder vor der Firmenausfahrt zu parken. Auch die Gerichts- und Anwaltskosten muss der Nachbar übernehmen. Hermann M. ist glücklich über den positiven Ausgang. Gut, dass er auf sein Recht gepocht hat.
Betriebsstätten-Rechtsschutz für Konflikte mit Vermietern und Nachbarn
Hermann M. weiß, wie wichtig die rechtliche Absicherung für Unternehmer ist. In seinem D.A.S. Firmen-Rechtsschutz ist auch den Betriebsstätten-Rechtsschutz mitversichert, der bei Streitigkeiten mit Vermietern oder Nachbarn für alle selbst genutzten gewerblichen Objekte hilft.
Da Herr M. den Profi-Rechtsschutz mit dem Auftragnehmer-Rechtsschutz und Auftraggeber-Rechtsschutz kombiniert hat, war der Betriebsstätten-Rechtsschutz automatisch inkludiert.