Salim O. kauft sich ein gebrauchtes Elektroauto. Den dazu passenden Akku mietet er von einer spezialisierten Firma und lässt ihn sich durch einen Mechaniker einbauen. Seine erste Ausfahrt ist für eine Strecke von ca. 110 km geplant. Laut Beschreibung des Akkus sollte dieser für eine Entfernung von 180 km reichen. Bis an sein Ziel kommt Herr O. aber leider nicht, denn bereits nach 90 km ist der Akku leer.
D.A.S. bezahlt Verfahrenskosten
Herr O. wendet sich an das D.A.S. RechtsService. Die erfahrenen Juristen beauftragen einen D.A.S. Partneranwalt damit, eine Klage auf Preisminderung einzubringen. Leider kann nicht nachgewiesen werden, dass die Reichweite des Akkus beim Verkaufsgespräch Thema war. Laut dem beauftragten Sachverständigen hat der Akku eine seinem Alter entsprechende Reichweite erzielt. Die in der Beschreibung angeführte Entfernung von 180 km wird vom Gericht als unrealistisch erachtet.
Auch in zweiter Instanz wird der Klage des D.A.S. Kunden nicht stattgegeben. Wäre Herr O. nicht mit dem D.A.S. Rechtsschutz abgesichert, müsste er die Verfahrenskosten von 20.400 Euro selber bezahlen – so übernimmt das die D.A.S. für ihn.
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz für Probleme beim An- und Verkauf
Gut, dass Salim O. durch den Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz abgesichert ist. So musste er die hohen Prozess- und Anwaltskosten nicht selber bezahlen.
Für Firmenkunden ist der Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz im Fahrzeug-Rechtsschutz inkludiert. Für Privatkunden ist er in der VerkehrsWelt enthalten.
Dass ein Gerichtsverfahren sehr schnell sehr teuer werden kann, zeigt auch der D.A.S. Prozesskostenrechner.