Firma zahlt Rechnung nicht für Montagearbeiten! Was nun?

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Mann Förderband Pakete

Roman H. ist Inhaber einer Schlosserei. Er soll für einen Großkonzern als Subunternehmer tätig werden. Das Angebot klingt vielversprechend und er hofft auf eine langfristige Geschäftsverbindung. Der Auftraggeber gibt Herrn H. konzerneigene Pläne für eine Anlage zur Kartonbeförderung. Auch das Material liefert der Konzern.
Bereits nach dem Probelauf ist der Abnehmer aber unzufrieden. Die Kartons kommen beschädigt aus der Anlage. Deshalb liegt der Verdacht eines schweren Konstruktionsfehlers nahe. Die Anlage kann auch nicht repariert werden. Deshalb tritt der Auftraggeber von seinem Vertrag zurück.
Herr H. legt für die geleisteten Montagearbeiten eine Rechnung, die vom Auftraggeber nicht bezahlt wird. Ihm wird vorgeworfen, dass seine Montagearbeiten am Scheitern des Projekts schuld seien. H.s Meinung nach ist ein Fehler seinerseits ausgeschlossen, weil er sich exakt an die Pläne des Konzerns gehalten hat und auch nur das gelieferte Material verwendet hat.

D.A.S. leistet Kostenvorschuss für Gutachten
Verärgert sucht Roman H. Unterstützung bei der D.A.S. und klagt mit Hilfe eines D.A.S. Partneranwalts seine offene Rechnung in der Höhe von 23.000 Euro ein. Im Verfahren wird ein technischer Sachverständiger beauftragt, für den die D.A.S. einen Kostenvorschuss von 3.100 Euro erlegt. Mit Hilfe des Gutachtens weist Herr H. dem Konzern in einem langwierigen Prozess die eigene Fehlkonstruktion der Anlage nach. Das Gericht entscheidet zugunsten des Schlossers und spricht ihm den gesamten Rechnungsbetrag zu.

D.A.S. Firmen-Rechtsschutz bei Vertragsstreitigkeiten
Vielversprechende Geschäftsbeziehungen erweisen sich manchmal als Flop. Glückerweise hat Roman H. mit einem D.A.S. Firmen-Rechtsschutz vorgesorgt. In seinem Versicherungsprodukt ist der betriebliche Vertrags-Rechtsschutz enthalten. Der Prozess hat Herrn H. zwar Zeit- und Nervenaufwand verursacht, hinsichtlich der Kosten musste er sich aber wenigstens keine Sorgen machen.