Fitnessstudio akzeptiert Kündigung nicht! Was nun?

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Frau Fitnessstudio

„Neues Jahr, neue Vorsätze“, denkt sich auch Sonja P. und schreibt sich Anfang des Jahres in ein Fitnessstudio ein. Diszipliniert trainiert sie mindestens dreimal pro Woche – bis bei ihr eine schwere Erkrankung diagnostiziert wird. An ein Training ist nun leider nicht mehr zu denken. 
Frau P. übermittelt ihrem Fitnessstudio ein ärztliches Attest und bittet um Kündigung ihres Vertrags. Sie geht davon aus, dass die Sache damit erledigt ist. 

D.A.S. Juristen kümmern sich um Ihre Rechtsprobleme 

Als Sonja P. einen Monat später ihren Kontoauszug sieht, ist sie empört: Das Fitnessstudio hat trotz Kündigung weiterhin den Mitgliedsbeitrag eingehoben. Sofort ruft Sonja P. im RechtsService der D.A.S. an. Im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® setzt eine der erfahrenen D.A.S. Juristinnen ein Schreiben an das Fitnessstudio auf. In diesem wird gefordert, den Vertrag von Sonja P. umgehend aufzulösen.

Zwei Wochen später die erfreuliche Nachricht: Das Fitnessstudio hat die Kündigung akzeptiert.
 
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsstreitigkeiten

Vertragsstreitigkeiten kommen häufiger vor, als einem lieb ist. In ihrem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat hat Sonja P. auch den Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz inkludiert. Dieser schützt sie nicht nur bei dem Rechtsproblem mit ihrem Fitnessstudio. Er gilt auch für Vertragsstreitigkeiten mit anderen Versicherungen und zahlreichen weiteren Vertragspartnern.
 
Dank der D.A.S. Direkthilfe® konnte der Rechtsstreit außergerichtlich gelöst werden. So hat Frau P. Zeit und Nerven gespart.