Forderungen übersteigen Streitwertgrenze! Was nun?

Inhaltsbereich
Frau Nähmaschine

Eine Ballettschule beauftragt die Schneiderin, Leonie K., Kostüme zu nähen. Das vereinbarte Honorar beläuft sich auf 12.000 Euro. Als Leonie K. die Stoffe und Kostüme fristgerecht abliefert, zahlt die Ballettschule aber nur die Hälfte, also 6.000 Euro, des Betrags. Als Grund wird angeführt, dass die Kostüme nicht den Vorstellungen der Balletttänzer entsprechen.

Versicherungsschutz auch wenn Streitwertgrenze überschritten wird

Frau K. ist sich unsicher, ob sie in diesem Fall durch ihren D.A.S. Rechtsschutz abgesichert ist. Denn eigentlich hat Frau K. für betriebliche Vertragsstreitigkeiten eine Obergrenze von 5.000 Euro festlegen lassen. Das bedeutet, dass nur Fälle bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro durch die D.A.S. versichert wären. Die geforderten 6.000 Euro der nicht bezahlten Rechnung wären somit eigentlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Zum Glück hat Frau K. aber den Firmen-Rechtsschutz samt Premium-Rechtsschutz abgeschlossen. Damit ist auch die Überschreitung der Streitwertgrenze um 50 % für einen Versicherungsfall innerhalb von zwei Jahren und um 100 % für einen Versicherungsfall innerhalb von fünf Jahren inkludiert.

Die D.A.S. beauftragt eine D.A.S. Partneranwältin mit dem Fall. Diese klagt die 6.000 Euro vor Gericht ein und die Ballettschule muss Frau K. das volle Honorar bezahlen.

D.A.S. Premium-Rechtsschutz bietet umfassende Absicherung

Leonie K. hat bei der Wahl ihres Firmen-Rechtsschutzes keine halben Sachen gemacht und hat den Premium-Rechtsschutz gewählt. Dieser schützt auch bei der Überschreitung der Streitwertgrenze.

Das bedeutet: Sie hat Versicherungsschutz auch dann, wenn die Obergrenze des Streitwerts bei betrieblichen Vertragsstreitigkeiten in einem Versicherungsfall innerhalb von zwei Jahren überschritten ist.