Inhaltsverzeichnis
- Überblick über die Führerscheinklassen Neu seit 2013
- Abnahme des Führerscheins
- Vormerksystem
- Scheckkartenführerschein
- Umtausch des Führerscheins
Überblick über die Führerscheinklassen Neu seit 2013
Informieren Sie sich, welche Fahrzeugklassen es in Österreich gibt Hier finden Sie auch Antworten zum Umtausch alter Führerscheine und ab welchem Zeitpunkt es nur noch befristetet ausgestellte Führerscheine gibt:
Klasse | Lenkberechtigung erteilt ab 19.1.2013 |
A, B | auf 15 Jahre befristet |
C, CE, D, DE | Lenker unter 60 Jahren: Befristung auf 5 Jahre Lenker ab 60: Befristung auf 2 Jahre In beiden Fällen ist ein ärztliches Gutachten zur Verlängerung vorzulegen) |
C1E, D1, D1E | Lenker unter 60 Jahren: Befristung auf 5 Jahre Lenker ab 60: Befristung auf 2 Jahre In beiden Fällen ist ein ärztliches Gutachten zur Verlängerung vorzulegen) |
F | unverändert unbefristet |
Abnahme des Führerscheins
Die vorläufige Führerscheinabnahme stellt einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Der Betroffene kann diesen mittels Maßnahmenbeschwerde binnen sechs Wochen beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) in den Bundesländern anfechten.
Vormerksystem
Seit 1. Juli 2005 gibt es in Österreich das Vormerksystem. Bei bestimmten Delikten (z. B. Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg, Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung, Übertretung der 0,5 Promille Alkoholgrenze für PKW-Fahrer etc.) wird neben einer Geldstrafe auch ein Vermerk ins örtliche Führerscheinregister vorgenommen. Bei Wiederholung drohen besondere Schulungen bzw. Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten.
Scheckkartenführerschein
Seit 1. März 2006 werden neu erworbene Führerscheine nur noch im Scheckkartenformat ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können umgetauscht werden. Es besteht aber keine Umtauschpflicht, der alte „rosa Schein“ bleibt weiterhin gültig!
Umtausch des Führerscheins
Der Scheckkartenführerschein für Führerschein-Neulinge wird seit 19. Jänner 2013 nur noch befristet ausgestellt (z. B. A- und B-Führerschein auf 15 Jahre, also bis 2028). Ein Gesundheitstest ist nach Ablauf der 15 Jahre nach österreichischem Recht nicht vorgesehen.
Wurde Ihr unbefristeter Papierführerschein gestohlen oder ist verlorengegangen oder ist das Foto nicht mehr erkennbar, dann wird Ihr Führerschein auch jetzt schon im Scheckkartenformat neu ausgestellt. Dieser unterliegt aber den Übergangsregelungen für den unbefristeten Papierführerschein. Das Dokument ist somit noch bis Jänner 2033 gültig.
Die Führerscheinklassen in Europa wurden vereinheitlicht. In Österreich gibt es seit 2013 keine Klassenkombinationen (z. B. C+E) mehr, sondern nur noch eigenständige Klassen (CE, DE, C1E, D1E).
Seitdem gilt auch der Stufenführerschein für Krafträder, es werden neue Klassenstrukturen, nämlich A1, A2 und A eingeführt. Das Mindestalter zum Lenken eines Motorrades wird angepasst, erstmals können 16-Jährige Motorräder der Klasse A1 lenken.
Der bisherige Moped-Ausweis für 15-Jährige wurde zum AM-Führerschein. Er wird nur noch von der Behörde ausgegeben. Eine Fahrprüfung ist zwar weiterhin nicht erforderlich, jedoch sind eine Theorieprüfung und Praxisstunden nachzuweisen.
Die Möglichkeiten, schwere Anhänger mit einem Fahrzeug der Klasse B und B-Führerschein zu ziehen, wurden 2013 erweitert.
Regelung ab 19. Jänner 2033
Dann ist es soweit: Alle alten unbefristeten Führerscheine müssen bis dahin endgültig auf befristete Scheckkartenführerscheine umgetauscht worden sein. Keine Angst: Eine gesundheitliche Überprüfung durch die Behörde ist auch hier nicht vorgesehen.
Umgetauschte A- oder B-Führerscheine gelten dann nur noch 15 Jahre, also bis zum Jahr 2048. Danach müssen sie von der Behörde neuerlich befristet werden.