Führerschein entzogen! Was nun?

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Führerschein Rechtsschutz

Lola W. ist Geschäftsfrau und liebt ihren VW Käfer. Liebend gerne düst sie damit durch die Stadt und über die Autobahn. Da sie immer die gleiche Strecke zur Arbeit fährt, weiß sie ganz genau, wie schnell sie fahren darf und hält sich auch daran. Umso größer ist der Schreck, als sie ein Schreiben der Behörde erhält, in dem steht, dass sie ihren Führerschein abgeben muss. Ihr wird vorgeworfen, im Ortsgebiet die höchstzulässige Geschwindigkeit um 40 km/h überschritten zu haben.

D.A.S. Partneranwälte für Kunden im Einsatz

Frau W. wendet sich sofort an die D.A.S. eigenen Juristen. Diese stellen ihr einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt zur Seite, der sie im Führerscheinentzugsverfahren vertritt. Der Anwalt bekämpft den Bescheid und kann im Verfahren nachweisen, dass sich Frau W. wirklich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat. Das Radargerät hatte aufgrund eines technischen Fehlers falsch gemessen.
Die D.A.S. Kundin muss ihren Führerschein nicht abgeben und kann weiterhin mit ihrem Auto in die Arbeit fahren.

Führerschein-Rechtsschutz bei Entziehung der Lenkerberechtigung

Weil Frau W. als Firmenkundin auch den Fahrzeug-Rechtsschutz versichert hat, konnte sie vom darin enthaltenen Führerschein-Rechtsschutz profitieren.
Der Fahrzeug-Rechtsschutz enthält außerdem den Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, den Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz und eine Ausfallsversicherung für Körperschäden. Zusätzlich schützt er vor Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen und sichert alle betrieblich genutzten Fahrzeuge ab.