Rund um den Autokauf

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Gewährleistung beim Autokauf

Beim Kauf eines Autos haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von zwei Jahren Mängel beanstanden und geltend machen können, die schon bei der Übergabe vorgelegen sind.

Wenn das KFZ zuvor länger als ein Jahr zugelassen war, was bei Gebrauchtwagen der Fall ist, kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Beim Verkauf von privat zu privat oder zwischen Unternehmern kann die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen werden.

Achtung: Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ist nur möglich, wenn Sie als Käufer ausdrücklich zustimmen. 

 

Vertragsrücktritt

Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, es gibt also kein generelles Rücktrittsrecht. Dies gilt auch beim Autokauf. Individuelle Rücktrittsvereinbarungen müssen vertraglich vereinbart werden. Nur in bestimmten Fällen gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Wird etwa eine Ware nicht rechtzeitig geliefert oder eine Leistung nicht rechtzeitig erbracht (Verzug), können Sie vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Frist zurücktreten. Die Setzung der Nachfrist sollte schriftlich erfolgen. 

Besonderheiten gelten beim Autokauf im Internet. Darüber hinaus gibt es im Konsumentenschutzrecht spezielle gesetzliche Rücktrittsrecht, z. B. bei Haustürgeschäften, bei bestimmten Internetgeschäften (FAGG) oder auch bei Verbraucherkreditgeschäften.

 

Garantie

Die Garantie ist ein zusätzliches Versprechen des Herstellers oder des Importeurs. Manchmal haften auch Händler für bestimmte Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten. Im Gegensatz zur Gewährleistung stellt die Garantie jedoch nur eine freiwillige, vom Hersteller gegebene Zusage und keinen gesetzlichen Anspruch dar. 

Bei der Garantie können Hersteller die Dauer und auch die Bedingungen frei gestalten.
Tipp: Lesen Sie die Garantiebestimmungen genau! Oftmals sind die Ausnahmen im Kleingedruckten versteckt. 

Die Gratis-Reparatur wird nämlich oft von Bedingungen wie regelmäßigem Service oder ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. 

Egal, ob eine Garantie gegeben wird oder nicht, die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers besteht weiterhin.