Fiona J. wohnt mit ihrem Mann und ihren drei Kindern in der Steiermark in einem Einfamilienhaus. Als es draußen kälter wird und die Glatteisgefahr zunimmt, beginnt die Familie den Gehweg vor ihrem Haus zu streuen und bei Schneefall auch zu räumen.
Eines Tages erhält die Familie ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. In diesem steht, dass vor zwei Wochen ein Fußgänger vor dem Haus zu Sturz kam, weil der Gehweg nicht ausreichend gestreut war. Der Geschädigte zog sich einen Bruch des Oberschenkelhalses zu. Die Staatsanwaltschaft hat daher ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Familie J. eingeleitet.
Spezialisierte D.A.S. Partneranwälte in ganz Österreich
Frau J. fällt aus allen Wolken. Mit sowas hätte sie keinesfalls gerechnet. Sie wendet sich sofort an die D.A.S. eigenen Juristen. Diese beauftragen eine spezialisierte D.A.S. Partneranwältin mit dem Fall. Die Anwältin vertritt die Familie J. vor Gericht und kann mit Hilfe eines Privatgutachtens beweisen, dass der Weg vorschriftsmäßig gestreut war.
Die Anklage wird fallen gelassen und die Familie J. kommt mit einem Schrecken davon. Die D.A.S. übernimmt die anfallenden Kosten für den Anwalt, den Prozess und das Gutachten in
Höhe von 12.000 Euro.
Straf-Rechtsschutz schützt bei teuren Strafverfahren
Wäre die Familie J. nicht durch den Straf-Rechtsschutz der D.A.S. abgesichert gewesen, dann hätte sie die Kosten in Höhe von 12.000 Euro selbst bezahlen müssen. Der Straf-Rechtsschutz ist bereits in der Basisabsicherung – dem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat– enthalten. Er schützt bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in Strafverfahren vor Gericht oder Verwaltungsbehörden und beinhaltet auch eine Kostenübernahme von privaten Gutachten.
Für Firmenkunden ist der Straf-Rechtsschutz im Profi-Rechtsschutz inkludiert.